Sachsen

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna
Stadt Limbach-Oberfrohna
Mit der Erringung des Stadtrechtes im Jahre 1883 benötigte das damalige Limbach auch ein Wappen. Dieses wurde vom Lehrer Schurig entworfen und gemalt. Das Schild, welches durch ein grünes und weißes Band in zwei Felder geteilt ist, ist in den Stadtfarben Rot und Grün gehalten. In der Mitte sind die Zeichen der Haupttätigkeit der Stadtbewohner zur Zeit der Verleihung des Stadtrechts zu sehen:

- Zahnrad als Zeichen des Maschinenbaus
- Wirknadel und Platine als Zeichen der Wirkerei
- Merkurstab als Zeichen des Handels

Das umrahmende Blattgehänge trägt ein Band mit dem Wahlspruch der Stadt: "Suchet der Stadt Bestes". Oben wird das Blattgehänge mit einer Mauerkrone zusammengehalten, dem Zeichen des Stadtrechts. Der aus der Mauerkrone aufsteigende Löwe erinnert an die von Anfang des 16. bis Ende des 18. Jahrhunderts hier sesshafte Adelsfamilie von Schönberg, die das Löwenbild in ihrem Wappen führte.

Gemeinde  Niederfrohna

Gemeinde Niederfrohna
In einem siebenmal in Grün und Weiß (Silber) geteilten Schild ein schräglinker blauer Wellenbalken.
Beschreibung zum Wappenentwurf:
Die vier grünen Streifen sollen die Identität einer sächsischen Gemeinde ausdrücken. Gleichzeitig stehen die vier Streifen für die vier Ortsteile Niederfrohna, Jahnshorn, Mittelfrohna und Fichtigsthal.
Der schräglinke blaue Wellenbalken steht für den Frohnbach.

Der Kern des Ortsnamens -FROHNA- ist nicht auf Frohnarbeit zurückzuführen. Denn so argumentierte schon in den 2Oer Jahren Horst Strohbach, dann müßten alle Gemeinden, die im Mittelalter gegründet wurden, so heißen. Strohbach führte den Wortstamm auf fro (ahd. = zu einer oder anderen weltlichen oder geistlichen Herrschaft gehörig, Grenze zwischen zwei Herrschaften, s. Etymologisches Wörterbuch, 2 Bd. Hrsg.Pfeifer u. a.). Ursprünglich bezog sich das Wort Frohne auf den Bach, der eben ein Grenzbach, schon vor der bäuerlichen Besiedlung war. Ebenso hießen auch elle Siedlungspunkte im Frohnbachta „de Frohne“.

Die ersten überlieferten Erwähnungen des Frohnbaches rühren von der Stiftung des Bistums Merseburg (968) her. Der Frohnbach wird in diesem Zusammenhang gesondert erwähnt.
Otto I. legte die Grenzen des Bistums jedoch auf frühere sorbisch-böhmische Grenzen des Gaues Chutizi (Schkeuditz). Der Frohnbach kann deshalb auch vorher schon Grenzfunktion erfüllt haben.
Die nachweisliche bäuerliche Besiedlung unserer Gemeinde geht jedoch auf die deutsche Ostsiedlung des 11./12. Jahrhunderts und die Bildung des obersächsischen Neustammes (Schlesinger) zurück.
Das Bistum Merseburg ragte in einer Art "Zipfel" über die Zwickauer Mulde hinaus und umfaßte rechts der Mulde das Wassereinzugsgebiet der Chemnitz, Zwönitz-Würschnitz.
Die normale Grenzziehung erfolgte auf den Wasserscheiden. Insofern war der Frohnbach eine besondere Grenzlinie.
In den bald folgenden Auseinandersetzungen des Bischofs von Meißen und des Bischofs von Merseburg blieb der Frohnbach ständig von politischer Bedeutung.
Auf die Initiative von Wiprecnt von Groitzsch kamen in unserer Heimat drei Siedlerströme direkt zusammen (Niedersachsen, Hessen/Thüringen, Oberfranken) . Wiprecht initiierte auch die Grundherrschaft von Drachenfels, um die Klostergründung Chemnitz vorzubereiten. Die Groitzscher unterlagen im Machtkampf den Wettinern.
Deshalb wurde unsere Heimat Ende des 12. Jahrhunderts von Dedo von Wettin auf Rochlitz eingenommen. Der Frohnbach bildete die Südgrenze seines Territoriums.
1240 folgten dagegen wieder Reichsministeriale, die Burggrafen von Altenburg auf Penig-Zinnberg. Diese wurden 1329 von den Burggrafen von Leisnig auf Penig abgelöst.
Mit der Reformation erfolgte ein sogenannter "Gebietsaustausch". Die Kurfürsten installierten das Amt Chemnitz und unsere Gemeinde wurde in eine in diesem Zusammenhang neu gebildete Grundherrschaft, derer von Schönberg, einbezogen.
Die Gemarkungsgrenze fiel zum Teil mit der Grenze zwischen Amt Chemnitz und Rezessherrschaft von Schönburg zusammen. Die uralte Grenze wirkte als Amtshauptmannschafts- und Kreishauptmannschaftsgrenze weiter fort.
Mit der soeben vollzogenen Kreisreform wurde diese alte Grenzlinie ebenfalls wieder aufgenommen.

Der Frohnbach ist nicht nur wesentliche Tradition, er stellt auch das Symbol für den Grad des Verantwortungsbewußtseins der Bürger dar. Es gilt der nachfolgenden Generation einen gesunden Bach zu übergeben.