Sachsen

Stadt Bad Düben

Soweit das Stadtwappen heute zur Verwendung kommt, unterscheidet sich dieses nicht von dem 1705 erstmalig erschienenen Wappen. Von dem hölzernen Wappen ist noch ein Reststück im Landschaftsmuseum der Dübener Burg aufbewahrt.
Das Wappenschild hat dem Gebrauch des 18. Jahrhunderts entsprechend eine barocke Form und lässt deutlich den goldenen Grund und die beiden blauen Pfähle erkennen. Zwischen den beiden blauen Pfählen eine blühende Lilie - grüner Stängel mit Blättern und weißer Blüte.
Die Flügel sind silbern, das Gesicht ist üblich hautfarbend und die Engelshaare dunkelblond.
Der Wappenmantel zeigt bei den aus Holz geschnitzten Stadtwappen von 1705 eindeutig große langförmige Blätter mit Rippen, die auf späteren Darstellungen zuweilen umgewandelt worden sind in Flammen. Wahrscheinlich eine Beeinflussung durch den großen Stadtbrand 1716, bei dem das Rathaus und die Innenstadt (57 Häuser) eingeäschert wurden.
Das Stadtwappen von 1705 ist ein sogenanntes Gnadenwappen, das vom Landesherrn wegen der großen Brandschatzungen und Zerstörungen im 30-jährigen Krieg nach dem Wiederaufbau vergeben wurde. Die blauen Pfähle auf goldenem Grund sind mit der Zugehörigkeit Dübens zum Osterland (Markgrafschaft Landsberg) zu erklären.
Der Engelskopf weist auf die große kirchliche Bedeutung Dübens hin. Düben war Sitz eines Erzpriesters unter dem Archidiakonat Wurzen des Bistums Meißen. Er verwaltete den ganzen Nordwestteil des Bistums bis an die untere Mulde bei Jeßnitz.
Die Lilie im Schild ist ein Zeichen der Gnade. Im Mittelalter erscheint die Lilie als Zeichen der Gnade der Herzöge und Markgrafen öfter. Die Lilie steht im Wappen anstelle des Zepters und dürfte zu deuten sein mit „gnadenreicher Herrschaft“. Die Lilie steht aber auch als Zeichen für die Gerichtsbarkeit. Mit der Gerichtsbarkeit ist das Stadtrecht gleichzusetzen.