Sachsen-Anhalt

Stadt Wittenberg

In Silber über blauem Wasser, in dem ein silberner Fisch schwimmt, eine rote Burg, bestehend aus zwei mit einer zinnengekrönten Mauer verbundenen Zinnentürmen, zwischen ihnen ein kleiner unbewehrter Turm, alle drei mit spitzen blauen Kegeldächern und goldenen Knäufen, die Burg flankiert von zwei niederen roten Zinnentürmen; die Burgmauer belegt mit zwei gegeneinander gelehnten Schildern, der linke geteilt von Schwarz über Silber, belegt mit zwei schräggekreuzten roten Schwertern, der rechte neun mal geteilt von Schwarz und Gold, belegt schrägrechts mit einer grünen Raute.

Das Wappen der Stadt Wittenberg vermittelt mit seinen Symbolen ein Stück Stadtgeschichte. Am 27. Juni 1293 wird Wittenberg durch Herzog Albrecht II. das Stadtrecht verliehen. Es entsteht eine mittelalterliche Stadtgemeinde mit dem Rat als oberstem Verwaltungsorgan. Diesem Rat, erstmals 1317 nachgewiesen, überträgt man die Aufgabe, die Stadt im Innern durch Recht und Gesetzgebung zu regieren und die städtischen Einnahmen zu verwalten. Zur Beurkundung gebrauchte die Verwaltung ihr eigenes Siegel.

Eine Darstellung auf dem vermutlich ältesten Wittenberger Stadtsiegelstempel, den die Verwaltung nutzte, und der aus der l. Hälfte des 14. Jahrhunderts stammt, bildet in ihren Grundzügen die Vorlage für verschiedene Stadtwappen bis in die heutige Zeit.

Das Wappen symbolisiert, durch die mit Zinnen bekrönte Mauer, den dahinter liegenden und den seitlich freistehenden Türmen, eine seit 1409 stark befestigte Stadt. Die beiden Schilde im Zentrum bilden zusammen das Wappen von Kursachsen. Rechts das sächsische Rautenkranzwappen in dem die schwarz-goldenen Balken auf die Hausfarben des askanischen Stammhauses verweisen. Der darüberliegende grüne Rautenkranz schmückt bereits 1262 das Schild unseres Stadtgründers Herzog Albrecht II. von Sachsen-Wittenberg.

1356 bestätigt Kaiser Karl IV. dem Herzog von Sachsen -Wittenberg die Kurwürde. Wittenberg wird kurfürstliche Residenz. Das Linke mit Schwertern belegte Schild steht für das mit der Kurwürde untrennbar verbundene Amt des Erzmarschalls des Römisch-Deutschen Reiches, das Rudolf l. nach Wittenberg bringt. Sowohl das sächsische Rautenkranzwappen als auch das Wappen mit den Kurschwertem werden nach dem Aussterben der Askanier im Jahr 1422 von den Wettinern weitergeführt.

Das im Schildfuß dargestellte fließende Wassers symbolisiert die Lage Wittenbergs an der Elbe. Der im Wasser schwimmenden Fisch könnte als Zeichen für den Fischreichtum in der Elbe oder für die Vergabe der Fischreirechte, die bereits 1422 in einer Ordnung niedergelegt waren, in das Wappen aufgenommen worden sein.