Mecklenburg-Vorpommern

Beschreibung der Wappen der amtsangehörigen Kommunen vom Amt Neukloster-Warin

Gemeinde  Glasin

Gemeinde Glasin
In Rot eine aufrechte goldene Getreideähre mit acht schwarzen Grannen, überhöht von einer silbernen heraldischen Lilie.
In dem Wappen wird mit der Ähre der traditionelle Haupterwerbszweig der Einwohner der Gemeinde, die Landwirtschaft, insbesondere der Getreideanbau, symbolisiert. Zudem sollen die Grannen von der Anzahl her die Ortsteile versinnbildlichen. Die dem Siegel des Klosterkonvents von Sonnenkamp entlehnte Lilie soll die Erinnerung an die Zugehörigkeit Glasins zum ehemaligen Kloster wachhalten.

Das Wappen und die Flagge wurde von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 10. Juli 2002 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 265 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.

Gemeinde  Jesendorf

Gemeinde Jesendorf
Geteilt; oben in Gold ein vierflammiges rotes Feuer, unten in Blau ein achtspeichiges goldenes Rad.
Haupterwerbszweig der Einwohner war die Landwirtschaft. Durch die A 14, vormals A 241, die die A 20 mit der A 24 (Berlin-Hamburg) verbindet, hat die Gemeinde eine gute Perspektive. Bei Ausgrabungen an der Trasse sind unter anderem viele frühzeitliche Feuerstellenplätze freigelegt worden. Daraus ergibt sich, dass diese Gegend bereits vor 2000 Jahren besiedelt worden ist. Das vierflammige Feuer deutet auf die vier Ortsteile und auf den größten derzeit bekannten Fundplatz dieser Art in Mecklenburg hin. Das Rad verkörpert Landwirtschaft, Autobahn und Kiesabbau. Die Farben im Hoheitszeichen betonen die Zugehörigkeit zum Landesteil Mecklenburg. Mit der Tingierung sind die Hauptfarben des Wappens gleichfalls in der Flagge dargestellt.

Das Wappen und die Flagge wurde von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 6. Oktober 2011 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 339 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.

Stadt  Neukloster

Stadt Neukloster
Im gespaltenen Schilde vorn in Gold ein halber, hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone,aufgerissenem Maul,ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; hinten in Rot ein schrägrechter silberner Äbtissinnenstab mit goldener Krümme, begleitet oben und unten von je einer silbernen Lilie.
Das Wappen wurde anlässlich der Hundertjahrfeier zur Wiedervereinigung des Domanialamtes Neukloster mit Mecklenburg-Schwerin vom regierenden Großherzog verliehen. In dem Wappen soll mit dem Stierkopf als kleines landesherrliches Symbol des mecklenburgischen Herrscherhauses an die Klostergründung durch Heinrich Borwin I., Fürst zu Mecklenburg, und an die Zugehörigkeit des Fleckens zum Herzogtum, ab 1815 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, sowie mit dem Äbtissinnenstab und den aus dem Klostersiegel von 1231 entlehnten Lilien an das einstige Nonnenkloster selbst erinnern. Mit der Tingierung der Felder soll auf das Bistum Schwerin verwiesen werden, dessen damaliger Bischof Brunward die Klostergründung bestätigte.

Das Wappen wurde am 16. August 1903 von Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin verliehen, 1993 im Zuge der Flaggengenehmigung neu gezeichnet und unter der Nr. 78 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.

Stadt  Warin

Stadt Warin
In Rot zwei schräg gekreuzte silberne Bischofsstäbe mit abgewendeten goldenen Krümmen.
Das Wappen ist in Anlehnung an das Siegelbild des SIGILLVM OPPIDI WARIN – als Abdruck 1584 überliefert – gestaltet und in der jetzigen Form im April 1858 festgelegt worden. Die Bischofsstäbe verweisen als Würdezeichen auf den Bischof von Schwerin als Stifter und einstigen Grundherrn der Stadt bis zur Säkularisation.

Das Wappen wurde am 10. April 1858 von Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin festgelegt, 1998 neu gezeichnet und unter der Nr. 170 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.

Gemeinde  Zurow

Gemeinde Zurow
Gespalten; vorn in Gold ein schwebender, spitzbedachter roter Kirchturm mit drei (2:1) Spitzbogenfenstern, einer Luke und einer geschlossenen Spitzbogentür; hinten in Grün ein silberner Wellenfaden, begleitet: oben von einem goldenen Rad mit acht über die Felge ragenden Speichen, unten von einem goldenen Kleeblatt.
In dem Wappen wird mit dem Kirchturm auf die Zurower Kirche, einen einschiffigen Backsteinbau, verwiesen, deren Schiff im späten 14. Jh. errichtet worden ist. Der mit reichen Dekor verzierte Turm entstammt erst dem 15. Jh. Der Wellenfaden soll auf die kleinen Gewässer der näheren Umgebung hindeuten, das Rad und das Kleeblatt sollen den traditionellen Haupterwerbszweig der Einwohner versinnbildlichen, die Landwirtschaft, vor allem die Landwirtschaftstechnik, den Ackerbau und die Viehwirtschaft.

Das Wappen und die Flagge wurde von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 16. Dezember 2002 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 271 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.