Rheinland-Pfalz

Gemeinde Niederkirchen bei Deidesheim

In Rot ein schwebendes angetatztes goldenes Kreuz, oben links und unten rechts bewinkelt von je einem sechsstrahligen silbernen Stern.

Nach der Verselbstständigung Niederdeidesheims 1819 führte die Gemeinde zunächst das Ortswappen von Deidesheim weiter, ohne sich auf ein altes Gerichtssiegel Niederkirchens zu besinnen, das zwei gekreuzte Schwerter, oben und seitlich bewinkelt von je einem Stern, darstellte. In Unkenntnis dieses Siegels wurde vom Reichsherold eine Abänderung des Deidesheimer Wappens in Farbwahl und Anbringung der Sterne verfügt.

Am 15. Mai 1845 genehmigte König Ludwig I. von Bayern das nun für Niederkirchen eigene Wappen mit der Blasonierung: „In Rot ein schwebendes angetatztes blaues Kreuz, oben links und unten rechts bewinkelt von je einem sechsstrahligen silbernen Stern.“

Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 17. Dezember 1927 erfolgte eine heraldische Korrektur der Farben, mit goldenem angetatzten Kreuz.