Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Metelen

In Rot ein goldener (gelber) Reichsapfel mit aufgesetztem goldenen (gelben) Kreuz, dessen Schaft von einem goldenen (gelben) Buchstaben "M" überzogen ist.

Der Gemeinde ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 1964 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden.


Als Vorbild für das Wappen diente das Siegel der kaiserlichen Immunität Metelen vor 1631.
Dieses zeigt den Reichsapfel mit dem Buchstaben M, der jedoch im oberen Teil von einem Engelsköpfchen mit großen Flügeln eingerahmt wird. Als Umschrift erscheint: SIG(ILLVM) CAESAIAE IMMVNITATIS METELENSIS, während auf dem Reichsapfel die Inschrift ARNOLPHVS CAESAR angebracht ist.
Damit bringt das Siegel zum Ausdruck, dass das Stift Metelen 889 durch Kaiser Arnulf bestätigt worden war, und darauf beruhte auch die kaiserliche Immunität des Ortes. Die Farben Rot und Gold stellen eine Anleihe aus dem Wappen des Fürstbistums Münster dar, dessen Landesherrschaft der Ort unterstand.

Für die Annahme jenes Wappens im Jahre 1964 hat wohl eine Rolle gespielt, dass bereits Hupp für Metelen ein ähnliches „Wappen“ abgebildet hatte. Dort ist der Buchstabe M silbern und auf dem Reichsapfel befindet sich der Name des Kaisers. Offenbar hat Hupp auch in diesem Fall das alte Siegelbild des Stifts Metelen in einen Schild gesetzt und mit den Farben des Fürstbistums Münsters tingiert, dabei jedoch den Buchstaben M für den Ortsnamen silbern abgesetzt. Gestützt wird diese Vermutung durch folgende Formulierung bei Roth, der übrigens ein Mitarbeiter Hupps war: „Das Siegelbild von 1631 würde eine leidliche Grundlage für ein Wappen abgeben: Reichsapfel gelb, Schrift schwarz, Flügel des Köpfchens blau, Feld weiß.“ Roth hat das Wappen denn auch in dieser Form in seiner Publikation abgebildet: in Silber ein goldener Reichsapfel, dieser belegt mit dem schwarzen Großbuchstaben M, darüber ein Engelsköpfchen zwischen zwei blauen Flügeln. Da jene Wappenform jedoch mehrfach gegen die heraldischen Regeln verstieß, scheint Hupp eine Bereinigung in der Weise vorgenommen zu haben, dass er die münsterischen Wappenfarben wählte und das Engelsköpfchen mit den Flügeln aus dem Wappen entfernte. 1939 entschied sich die Gemeinde Metelen jedoch für ein Gemeindewappen, das von Blau und Silber geteilt war und oben einen doppelschwänzigen silbernen Wolf mit roter Zunge unten 3 (2, 1) blaue Räder zeigte. Als Vorbild diente das Wappen der im 15. Jahrhundert ausgestorbenen adeligen Familie von Metelen. Da dieses jedoch nur als Siegelabdruck überliefert ist, wählte man die Farben Blau und Silber, bei denen indes eine besondere Bedeutung nicht zu erkennen ist. Eine Verleihung jenes Wappen unterblieb wegen des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges.
Die Erläuterung zum Wappen ist der Broschüre „kommunale Wappen des Kreises Steinfurt“ entnommen.