Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Mettingen

Auf silbernem Grund 3 rote Kleeblätter im Verhältnis 2:1.

Das Mettinger Gemeindewappen ist schildförmig und besteht aus drei gestielten Kleeblättern im Verhältnis 2:1. Entworfen wurde es nach dem ältesten bekannten Siegel des Gerhard von Mettingen 1292, siehe Westf. Siegel IV, Tfl. 177Nr. 12. Dem Rittergeschlecht derer von Mettingen war im 12. - 14. Jahrhundert eine große Zahl von Höfen im Mettinger Gebiet zu Lehen gegeben. Gerhard von Mettingen trat ab 1231 unter den tecklenburgischen Ministerialien auf. Da die ursprüngliche Farbe des Wappens unbekannt war, wählte man die des Tecklenburger Grafschaftswappens: rote Kleeblätter auf silbernem Grund.

Ursprünglich führte man das Wappen der Grafschaft Lingen: Der Anker war das Wappen der letzten Edelherren in der Grafschaft, der Edlen von Ibbenbüren. Um 1203 erlosch jedoch dieses Geschlecht und so wurden jene Familiengüter den Grafen von Tecklenburg zu Lehen übertragen. Diese stellten für sich nun das bekannte Wappen der Grafschaft Tecklenburg zusammen: ein vierteiliges Schild, das links oben und rechts unten den Anker, rechts oben und links unten die drei Seerosenblätter des Herzogtums Engern darstellt. Später wurden diese drei Seerosenblätter in drei rote Herzen umgewandelt und dem Anker zugefügt. Dieser Kombination des Gemeindewappens fehlte somit jede heraldische, genealogische und historische Basis.

Für einen langen Zeitraum führte Mettingen den Anker mit einem ovalen Schild in der Mitte, auf dem die drei Seerosenblätter 2:1 standen sowie einen auf dem Kopfe stehenden Anker mit je einem roten Herzen unter den beiden Armen und dem Schaft auf grün-weiß-schwarzem Grund, bis die neuere Forschung das Wappen der Herren von Mettingen entdeckte. Der umgekehrte Anker war das Wappen des Geschlechts Harde in Lippspringe. Im Jahre 1428 siegelten Sweder und Barthold Brüder Harde als Tecklenburger Ministerialien mit diesem Wappenbild. Die geschichtlichen Zusammenhänge waren aber so unwesentlich, daß die Berechtigung zur Weiterführung des Wappens nicht mehr gegeben war.

Das oben beschriebene Wappen wurde 1938 zum Gemeindewappen erklärt und als solches am 26. Oktober 1938 vom Oberpräsidenten Westfalens der Gemeinde übergeben.