Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Schönbrunn

In Silber (Weiß) auf grünem Boden ein roter Brunnen mit blauem Wasserstrahl.

Schönbrunn wird im Jahre 1262 erstmals urkundlich genannt. Als Rodungssiedlung entstanden, dürfte es im 11. oder 12. Jahrhundert im Bereich des Wimpfener Bannforstes angelegt worden sein. Ab dem 14. Jahrhundert sind die beiden Teile Ober- und Niederschönbrunn nachweisbar. Als ursprünglich Wormser Besitz kam das Dorf über das staufische Reichsland von Wimpfen zur Stüber Zent. Um 1380 ging die Herrschaft von den Hirschhorn an die Pfalzgrafen über. Der Ort wurde in der folgenden Zeit zusammen mit der Minneburg, einer vermutlich staufischen Reichsburg, mehrfach verpfändet, so 1371 an Konrad von Rosenberg, 1507 an Felizitas von Auerbach, 1520 an Wilhelm von Habern. Ab 1560 übte die Pfalz die Ortsherrschaft ununterbrochen aus. Mit der Kellerei Minneburg unterstand die Gemeinde dem pfälzischen Unteramt Dilsberg. Nach dem Anschluss an Baden wurde sie 1803 dem Amt Neckarschwarzach zugewiesen, bis dieses 1813 mit Neckargemünd vereinigt worden ist. Bei dessen Auflösung kam Schönbrunn 1857 zum Bezirksamt Eberbach und zusammen mit diesem 1924 zu Heidelberg. Der Ort verteilte sich auf drei Wohnplätze: Oberschönbrunn und das unmittelbar angrenzende Unterschönbrunn sowie das 2 km entfernt liegende Oberallemühl. Schönbrunn gilt als Arbeiterwohngemeinde. Zur Gemeinde Schönbrunn gehören seit dem 1. Januar 1972 die Orte Allemühl, Haag, Moosbrunn, Schönbrunn und Schwanheim.


Zur Gemeinde Schönbrunn gehören folgende Ortsteile.
Allemühl, Ortsteil
Haag (Schönbrunn), Ortsteil
Moosbrunn, Ortsteil
Schwanheim, Ortsteil

Eine Übersicht dieser Ortsteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.