Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Schäftersheim

In Rot der goldene Großbuchstabe S begleitet von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen.

Das älteste Gemeindesiegel hat das gleiche Siegelbild und stammt aus dem Jahre 1653. Der Ortsname ist hier als "Schöftersheim" geschrieben.
Dasselbe gilt für den früheren Amtsstempel, hier als "Scheftersheim" geschrieben.

Siegelgeschichte:
Die Orte Elpersheim (s.d.), Schaftersheim, Nassau. (s.d.) und Hollenbach wandten sich in “untertänig und demütiger Bitt" an ihre Standesherrschaft Hohenlohe-Weikersheim, um ein Sigill zu erhalten. Die Gemeinde Elpersheim richtete diese Bitte im Jahre 1561 an den damals regierenden Fürsten Casimir von Hohenlohe-Weikersheim und die Dörfer Schaftersheim, Nassau und Hollenbach in den Jahren 1599, 1601 und 1603 an den später regierenden Grafen Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim.
Sie begründeten ihre Bitte wie folgt: Da sie bis dato noch kein eigen Insiegel hätten, müssten sie bei Rechtsgeschaften der Gemeinde, wie Testamentsverträgen, Kauf- und Verkaufsgeschäften, Prozessen usw. immer nach Weikersheim zur gräflichen Kanzlei kommen. Dabei entstünden ihnen erhebliche Unkosten, wie Schreibgebühren, Büttellohn, Zehrgeld für Zeugen usw., die sie nicht tragen könnten."

Der damalige Herr der Gemeinden Schaftersheim, Nassau und Hollenbach, Graf Casimir von Hohenlohe-Neuenstein, ließ die Siegel fiir diese Gemeinden entwerfen, bzw. entwarf sie selbst und ließ sie in Schwäbisch-Hall bei einem Siegelstecher in Silber stechen.

Das Siegel wurde der Gemeinde Schaftersheim im Jahre 1603 verliehen: "Auf die untertänige, demütige Bitt von Schultheiss, Bürgermeister und Gericht und ganzen Gemeind zu Schefftersheim verleiht der Graf dem Ort ein Sigel: Geteilt, oben in Schwarz und Gold gerautet, unten in Gold der Großbuchstabe S schwarz. Umschrift: Sigil des Fleckens und Gerichts zu Schefftersheim 1603."
Die Rauten sind dem hohenlohischen Hauswappen entnommen und weisen auf die Landesherrschaft hin. Leider ist dieses Siegel nicht lange im Gebrauch gewesen und verlorengegangen.