Das große bayerische Staatswappen besteht aus einem gevierten Schild mit einem Herzschild. Das erste Feld zeigt in Schwarz einen aufgerichteten goldenen, rotbewehrten Löwen; das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt; das dritte Feld zeigt einen blauen, goldbewehrten Panther auf weißem (silbernem) Grund; im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze übereinander angeordnete, herschauende, rotbewehrte Löwen dargestellt. Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerautet. Der Schild wird von zwei goldenen, rot bewehrten Löwen gehalten. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.
Das große bayerische Staatswappen:
Bayerns Staatswappen ist weithin bekannt und beliebt. Es wurde am 5. Juni 1950 mit dem Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern eingeführt. Die im Wappen dargestellten Symbole sind tief in der Geschichte Bayerns verwurzelt. Die heraldischen Elemente des großen bayerischen Staatswappens haben jeweils eine besondere Bedeutung. Mehr dazu unten.
Das kleine bayerische Staatswappen
Neben dem großen gibt es das kleine bayerische Staatswappen. Es besteht aus einem in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerauteten Schild, auf dem die Volkskrone ruht.
Bedeutung der heraldischen Elemente
Der goldene Löwe
Ursprünglich war der goldene Löwe im schwarzen Feld des Wappens das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft diente es jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Heute erinnert der aufgerichtete, goldene und rotbewehrte Pfälzer Löwe an den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Der „Fränkische Rechen“
Das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt. Dieser „Rechen“ erschien um 1350 als Wappen einiger Orte des Hochstifts Würzburg und seit 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe. Heute steht der Fränkische Rechen für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.
Der blaue Panther
Links unten im dritten Feld zeigt sich ein blauer, goldbewehrter, aufgerichteter Panther auf weißem (silbernem) Grund. Ursprünglich wurde er im Wappen der in Niederbayern ansässigen Pfalzgrafen von Ortenburg im 12. Jahrhundert geführt. Später übernahmen ihn die Wittelsbacher. Heute vertritt der blaue Panther die altbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern.
Die drei schwarzen Löwen
Im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze, übereinander angeordnete, herschauende und rotbewehrte Löwen dargestellt. Sie sind dem alten Wappen der Hohenstaufer, der einstigen Herzöge von Schwaben, entnommen. In deren Wappen tauchten die drei schwarzen Löwen erstmals im Jahr 1216 auf. Im Staatswappen repräsentieren diese drei Löwen den Regierungsbezirk Schwaben.
Der weiß-blaue Herzschild
Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau schräg gerautet. Nachdem er seit 1204 den Grafen von Bogen als Wappen gedient hatte, wurde dieser Herzschild 1247 von den Wittelsbachern als Stammwappen übernommen. Die weiß-blauen Rauten sind das bayerische Wahrzeichen schlechthin. Der Rautenschild symbolisiert heute Bayern als Ganzes. Mit der Volkskrone wird er auch offiziell als Kleines Staatswappen verwendet.
Die Volkskrone
Auf dem gevierten Schild mit dem Herzschild in der Mitte ruht eine Krone. Sie besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Die Volkskrone, die sich erstmals im Wappen von 1923 findet, bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Die schildhaltenden Löwen
Die beiden schildhaltenden Löwen setzen eine Tradition aus dem 14. Jahrhundert fort.
Hinweise zur Verwendung des Landeswappens:
Für beide Staatswappen gilt: Nicht jeder darf sie nutzen, etwa im eigenen Briefkopf oder auf einer Internetseite verwenden. Das große und das kleine bayerische Staatswappen sind als staatliche Hoheitszeichen dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Daneben dürfen sie nur zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Alles andere bedarf der Genehmigung der landesweit zuständigen Regierung von Oberfranken. Grundlage ist die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern. Die Genehmigung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Um der Missbrauchsgefahr zu begegnen, ist das unbefugte Benutzen der Staatswappen oder von Teilen von ihnen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht.
Das Landessymbol "Freistaat Bayern"
Um dem Wunsch vieler Bürger nach einem genehmigungsfreien Zeichen zu entsprechen, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern 1987 die allgemeine Genehmigung erteilt, dass das heraldische Symbol des kleinen Staatswappens und des Herzschilds im großen Staatswappen, die weiß-blauen Rauten (Wecken), und der "Fränkische Rechen" zu Zwecken, die mit Sinn und Ansehen dieser Zeichen vereinbar sind, in beliebiger Form, also auch in Form eines Wappenschildes verwendet werden können.
Für eine genehmigungsfreie Verwendung durch Bürger, Firmen, Vereine, Verbände und andere steht somit das so genannte "Landessymbol Freistaat Bayern" zur Verfügung.
Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landes Bayern finden Sie auf dieser
Wappenübersicht.