Rheinland-Pfalz

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verbandsgemeinde Kastellaun

Gemeinde  Alterkülz

Gemeinde Alterkülz
In geteiltem Schild oben in Schwarz ein aufspringender goldener Ziegenbock, beseitet von zwei goldenen Ahren, unten von Rot und Silber geschacht, belegt mit schräggekreuzten schwarzen Schlägel und Hammer.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates Alterkülz vom 11.11.1980 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Alterkülz,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

In geteiltem Schild oben in Schwarz ein aufspringender goldener Ziegenbock, beseitet von zwei goldenen Ahren, unten von Rot und Silber geschacht, belegt mit schräggekreuzten schwarzen Schlägel und Hammer.

Koblenz, den 23.2.1981
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Korbach
(Regierungspräsident)“

Gemeinde  Bell/Hunsrück

Gemeinde Bell/Hunsrück
Unter rot-silbern geschachtern Schildhaupt in Blau eine 6fach bewurzelte und beästete silberne Linde über einer silbernen Mauer.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates 17.7.1980 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Bell/Hunssrück,
Rhein-Runsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

Unter rot-silbern geschachtern Schildhaupt in Blau eine 6fach bewurzelte und beästete silberne Linde über einer silbernen Mauer.

Koblenz, den 06.11.1980
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz

Korbach
(Regierungspräsident)“

Gemeinde  Beltheim

Gemeinde Beltheim
Schild gespalten, hinten geteilt. Vorne in Silber ein rotes Kreuz, hinten oben von Rot und Silber geschacht, unten in Rot drei silberne Hifthörner.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 21.2.1974 (GVBl. S. 98) sowie dem Beschluß des Gemeinderates Beltheim vom 31.5.1974 erteilen wir hiermit der

Gemeinde Beltheim,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

Schild gespalten, hinten geteilt. Vorne in Silber ein rotes Kreuz, hinten oben von Rot und Silber geschacht, unten in Rot drei silberne Hifthörner.

Koblenz, den 2. Dezember 1974
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
In Vertretung:
Robischon
(Vizepräsident)“

Gemeinde  Braunshorn

Gemeinde Braunshorn
In rotem Schild, drei (2:1) silberne Hifthörner (Jagdhörner).
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 21.2.1974 (GVB1. S. 98) sowie dem Beschluß des Gemeinderates Braunshorn vom 24.5.1974 erteilen wir hiermit der

Gemeinde Braunshorn,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

In rotem Schild, drei (2:1) silberne Hifthörner (Jagdhörner).

Koblenz, den 4. Dezember 1974
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
In Vertretung:
Robischon (Vizepräsident)“

Gemeinde  Buch (Hunsrück)

Gemeinde Buch (Hunsrück)
Schild durch schwarzen Pfahl gespalten, vorne schwarzes Schräggitter in Gold, hinten rotes Balkenkreuz in Silber.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 21.2.1974 (GVB1. S. 98) sowie dem Beschluß des Gemeinderates Buch vom 2.12.1974 erteilen wir hiermit der

Gemeinde Buch,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

Schild durch schwarzen Pfahl gespalten, vorne schwarzes Schräggitter in Gold, hinten rotes Balkenkreuz in Silber.

Koblenz, den 15. Februar 1975
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Korbach (Regierungspräsident)“

Gemeinde  Dommershausen

Gemeinde Dommershausen
Schild geviert, 1) in Blau silbernes Ankerkreuz, 2) rot-silbern geschacht, 3) in Silber drei schwarze Muscheln, 4) in Rot drei schrägrechts aneinandergereihte silberne Schnallen.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Gemeinderates Dommershausen vom 14.4.1984 erteilen wir hiermit der

Gemeinde Dommershausen,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

Schild geviert, 1) in Blau silbernes Ankerkreuz, 2) rot-silbern geschacht, 3) in Silber drei schwarze Muscheln, 4) in Rot drei schrägrechts aneinandergereihte silberne Schnallen.

Koblenz, den 13.5.1986
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Korbach (Regierungspräsident)“



Wappen:
Im Geviert heraldisch rechts oben in Silber ein rotes Kreuz (Kurfürstentum Trier), links oben in vier Reihen geschacht von Rot und Silber (Sponheim), rechts unten in Silber drei (2:1) schwarze Austernmuscheln (Metternich), links unten drei rechts schräge silberne Schnallen in Rot (Boos-Waldeck). An der Herzstelle im Dreieckschild ein silbernes Mauerankerkreuz in Blau (Symbol für die Verbundenheit mit Geschichte und Heimat).

Geschichte:
Dommershausen wird urkundlich zuerst um 1220 im Verzeichnis der Erzbischöfe von Trier erwähnt und war stets eng mit Eveshausen verbunden; beide gehörten mit Sabershausen und anderen Orten bis 1780 dem "Dreiherrischen Gericht" Beltheim an, das sich im gemeinschaftlichen Besitz der Kurfürsten von Trier, der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken (bis 1776 in Gemeinschaft mit den Markgrafen von Baden, beide als Erben der Grafen von Sponheim) und der Freiherren und späteren Grafen von Metternich-Winneburg und Beilstein befand.
Nach der Teilung des Dreiherrischen Gebietes am 15. Dezember 1780 zu Treis fielen Dommershausen und Eveshausen an die von Metternich zu Beilstein, während Sabershausen an Kurtrier kam. Seit 1974 zählen zur Bürgermeisterei Dommershausen die Orte Eveshausen, Sabershausen und Dorweiler.
Letzter Ort gehörte seit dem 12. Jahrhundert zur kleinen Territorialherrschaft Waldeck, die offiziell nach 1814 aufgelöst worden ist.
(Dr. Eike Pies)

Gemeinde  Gödenroth

Gemeinde Gödenroth
Silber mit rechter roter Flanke, diese belegt mit 3 schrägrechten goldenen Ähren, Pfahlfaden und Balkenleiste rot nach links in Form eines gestürzten halben Hochkreuzes, links oben ein schwarzes, betagleuchtetes Rathaus mit Dachreiter und Treppenaufgang, unten eine schwarze Rodehacke.
Genehmigungsurkunde:
„Auf Grund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Gödenroth vom 04.12.1999 erteilen wir hiermit der

Ortgemeinde Gödenroth,
Rhein-Hunsrück-Kreis

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

"Silber mit rechter roter Flanke, diese belegt mit 3 schrägrechten goldenen Ähren, Pfahlfaden und Balkenleiste rot nach links in Form eines gestürzten halben Hochkreuzes, links oben ein schwarzes, betagleuchtetes Rathaus mit Dachreiter und Treppenaufgang, unten eine schwarze Rodehacke".

Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Az.: 20.0-004/10 Nr. 308
Simmern, den 25. Jan. 2000
Bertram Fleck
Landrat“
Gemeinde Hasselbach (Hunsrück)
Schild gespalten durch blaue Wellenleiste, vorn rot-silbern geschachtet, hinten grüner Haselnusszweig in Gold.
Die Schreibweise des Ortsnamens lautete früher Hasilbach oder Haßelbach, herrührend aus dem althochdeutschen hasala und gleichbedeutend mit einem Haselstrauch.

Dieser wird dargestellt als ein kleiner Zweig mit Blättern und Nüssen. Das rot silberne Schach weist auf die frühere Zugehörigkeit Hasselbachs zur Grafschaft Sponheim hin. Getrennt wird es durch eine blaue Linie als Sinnbild für den Bachlauf.

Entwurf: Ralph Woelke (Hasselbach) nach einem Vorschlag von Willi Wagner (Ohlweiler)

Die Genehmigung zum Führen des Wappens wurde durch die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück am 27. Oktober 2009 erteilt.

Gemeinde  Hollnich

Gemeinde Hollnich
In Gold ein doppelreihig rot-silbern geschachter Schräglinksbalken. Oben ein wachsender, herschauender, blau gekrönter roter Löwe. Unten ein roter Busch.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates Hollnich vom 09.08.1990 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Hollnich
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

In Gold ein doppelreihig rot-silbern geschachter Schräglinksbalken. Oben ein wachsender, herschauender, blau gekrönter roter Löwe. Unten ein roter Busch.

Koblenz, den 31. Oktober 1990
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Dr. Zwanziger (Regierungspräsident)“

Stadt  Kastellaun

Stadt Kastellaun
In einem schwarzen Schild ein von Rot und Silber geschachter Balken, darüber 2 goldene dreizackige Kronen.
Genehmigungsurkunde:
“Aufgrund des § 8 Abs. 1 letzter Satz des Landesgesetzes zur Änderung und Neufassung des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A (Gemeindeordnung -GO-) vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben des Ministers des Innern auf dem Gebiet der kommunalen Wappen und Flaggen auf die Bezirksregierungen vom 10.4.1968 (GVB1. S. 66) erteilen wir hiermit der

Gemeinde Kastellaun,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens.

Wappenbeschreibung:

In einem schwarzen Schild ein von Rot und Silber geschachter Balken, darüber 2 goldene dreizackige Kronen.

Koblenz, den 25. August 1969 Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Regierungspräsident“


Verbunden mit der Stadtrechtsverleihung im Jahre 1969 wurde der Antrag auf Wiederverleihung des Stadtwappens gestellt. Dabei war das Aussehen und die Existenz eines Stadtwappens hier seit langem bekannt.
Der Nachweis eines Kastellauner Wappens und Siegels war leicht zu führen.
Belege dafür gibt es vom Stadtgericht 1589 - ST A Koblenz 56/2942, vom Gerichtssiegel 1597 - ST A Koblenz 56/2177 (5), vom Gerichtsschöffensiegel 1689 - Akten Sponh.h. Grafsch XIX a Nr. 264 a STA Koblenz, vom Kanzleisiegel 1551 - ST A Koblenz 56/254, vom Stadtgericht 1659 - ST A Koblenz 56/1029 (3).
Wilhelm Ewald schreibt dazu in seinem Buch "Rheinische Siegel": In einem schwarzen Schildt ein von Rot und Silber geschachter (Wappen der hinteren Grafschaft Sponheim) Balken, oben zwei dreizackige Kronen. "Gemeint ist damit das S(iegel) DES GERICHTS. ZV KESTELAVN. (STA Koblenz, Abt. /33, Nr. 8331).
Professor Otto Hupp schreibt dazu in seiner Abhandlung "Deutsche Ortswappen - Preußen - Rheinprovinz": "Wappen - In Blau ein von Silber und Rot in zwei Reihen geschachter Balken, überhöht von zwei goldenen Kronen nebeneinander."
Frau Oberarchivrätin Dr. Zimmer vom Staatsarchiv (STA) Koblenz teilt ergänzend dazu am 20.6.1969 mit: "So steht der Schild auch im Siegel des Gerichts zu Kestellun aus dem 15. Jahrhundert. Der Ort gehörte seit dem 13. Jahrhundert den Grafen von Sponheim, daher das Schach. Die Kronen dürften sich auf Schutzheilige der Kirche beziehen."
Und W. Wagner schließlich beschreibt das Kastellauner Stadtwappen in dem Buch "Landkreis Simmern" (1967) so: "Der Wappenschild des Gerichtssiegels zeigt einen rotsilber geschachten Balken zu sieben Plätzen in zwei Reihen auf Schwarz, darüber zwei goldene Kronen".
Das amtliche Wappen zeigt sechs Plätze in zwei Reihen.
Das neue Kastellauner Stadtwappen wurde von dem Grafiker Karl-Heinz Brust, Kirnsulzbach nach den alten Vorlagen und Belegen neu gestaltet, vom Staatsarchiv Koblenz überprüft und 1969 der Stadt Kastellaun von der Bezirksregierung Koblenz neu verliehen.

Gemeinde  Korweiler

Zur Zeit ist noch kein Wappen vorhanden.

Gemeinde  Lahr

Gemeinde Lahr
Unter silbernem Schildhaupt, darin ein durchgehendes rotes Kreuz, in Rot unten rechts ein sil-berner Pflug, oben links ein goldener Kreuzstab schrägrechts, belegt mit goldenem Ohr.
Das Kurtrierische Kreuz steht für die jahrhundertelange, segensreiche Arbeit der Kurfürsten und Erzbischöfe und der heutigen Diözese Trier.

Der Pflug weist auf die Entstehung des Ortes, durch die Landwirtschaft im frühen Mittelalter,
die bis heute betrieben wird.

Kreuzstab und Ohr sind die Attribute der Kirchenpatronin, der hl. Oranna, die Schutzpatronin bei Ohrenschmerzen. Im 6. Jahrhundert kam sie mit iroschottischen Wandermönchen nach Gallien und lebte hier als Einsiedlerin im Gebiet der oberen Mosel.

Gemeinde  Mastershausen

Gemeinde Mastershausen
Schild gespalten durch eine gestürzte, geschweifte schwarze Spitze mit goldener Krone, vorne in Silber ein rotes Balkenkreuz, hinten in Silber ein schwarzes Balkenkreuz.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erteilen wir hiermit der

Gemeinde Mastershausen
Landkreis Zell,

die Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens.

Wappenbeschreibung:

Schild gespalten durch eine gestürzte, geschweifte schwarze Spitze mit goldener Krone, vorne in Silber ein rotes Balkenkreuz, hinten in Silber ein schwarzes Balkenkreuz.

Mainz, den 21. Mai 1964
Rheinland-Pfalz
Ministerium des Innern
Az.: 322-01
In Vertretung:
Unterschrift“

Gemeinde  Mörsdorf

Gemeinde Mörsdorf
Wappen schräggeviert. Oben in Silber ein rotes, gekerbtes Balkenkreuz, unten in Silber ein rotes Kleeblattkreuz. Rechts in Schwaqrz ein silberner Maueranker und links in schwrz ein goldenes Palmenblatt.
Das rot gekerbte Balkenkreuz weist auf das Geschlecht der "Beissel von Gymnich" die 1744 noch Besitz im Ort hatten. Die goldene Palme ist das Attribut des hl. Kastor, des Kirchenpatrones der Gemeinde.

Der Maueranker stammt aus dem Wappen derer "von Metzenhausen", sie wurden 1493 vom Trierer Erzbischof im Ort belehnt, nachweisbar noch im Jahre 1779.

Das rote Kleeblattkreuz ist eine Nachbildung der vielen Steinkreuze, die in gleicher Form im Ort stehen mit der Jahreszahl 1760.
Gemeinde Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Gespalten durch eine eingeschweifte grüne Spitze, darin ein silberner Pflug, vorn rot-silber geschachtet, hinten in silber eine blaue heraldische Lilien.
Genehmigungsurkunde:
„Auf Grund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Roth vom 28.01.2002 erteilen wir hiermit der

Ortgemeinde Roth,
Rhein-Hunsrück-Kreis

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

"Gespalten durch eine eingeschweifte grüne Spitze, darin ein silberner Pflug, vorn rot-silber geschachtet, hinten in silber eine blaue heraldische Lilien".

Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Az.: 20.0-004/10 Nr. 315
Simmern, den 15.Juli 2002
In Vertretung:
Gerda Brager
Kreisbeigeordnete“

Gemeinde  Spesenroth

Gemeinde Spesenroth
In Gold, geteilt durch einen rot-silbernen doppelreihig geschachten Schräglinksbalken oben linksgewendeter blauer Kuckuck, unten ein dreizweigiges grünes Wachoderreis mit blauen Beeren.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates Spesenroth vom 26.9.1995 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Spesenroth,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

In Gold, geteilt durch einen rot-silbernen doppelreihig geschachten Schräglinksbalken oben linksgewendeter blauer Kuckuck, unten ein dreizweigiges grünes Wachoderreis mit blauen Beeren.

Simmern, den 15.11.1995
Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Ref. 10 Az.: 029-020/02
Bertram Fleck
(Landrat)“

Gemeinde  Uhler

Gemeinde Uhler
Unter einem in zwei Reihen rot-silbern geschachten Schildhaupt in Silber eine eingebogene rote Spitze, darin ein silbernes Hifthorn. Vorn ein halber schwarzer Adlerflug nach rechts, hinten ein durchgehendes rotes Kreuz.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates Uhler vom 17.1.1991 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Uhler
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

Unter einem in zwei Reihen rot-silbern geschachten Schildhaupt in Silber eine eingebogene rote Spitze, darin ein silbernes Hifthorn. Vorn ein halber schwarzer Adlerflug nach rechts, hinten ein durchgehendes rotes Kreuz.

Koblenz, den 26. Februar 1991
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Dr. Zwanziger
(Regierungspräsident)“

Gemeinde  Zilshausen

Gemeinde Zilshausen
Wappen geteilt, unten gespalten. Oben in Silber ein rotes Kreuz, belegt mit einer goldenen Lilie. Unten vorne in Gold ein schwarze Grabhügel mit Urne, unten hinten in Grün eine goldene Ährengarbe.
Kurtrier führte das rote Kreuz in silbernem Feld; der Ort gehört seit 1830 zu Kurtrier.

Die goldene Lilie ist das Attribut der Mutter-Gottes, sie ist die Schutz- und Kirchenpatronin des Ortes seit dem Bau der ersten Kapelle.

Der Grabhügel mit der Urne weist auf die frühe Besiedlung des Ortes und die im Distrikt "Linnif" liegenden vor- und frühgeschichtlichen Grabhügel.

Die goldene Ährengarbe erninnert an die Entstehung des Ortes als landwirtschaftlicher Guts-hof. Bereits 1346 wurden Bürger zur Zinslieferung (in Getreide) aufgefordert. Die Landwirtschaft hat neben den angesiedelten Betrieben auch heute noch Bedeutung für den Ort.