Rheinland-Pfalz

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Stadt  Bad Breisig

Stadt Bad Breisig
Das Wappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in Grün einen aus einer roten Schale emporschießenden silbernen Geyser (Sprudel), hinten in Silber zwei gekreuzte rote Pfeile mit blauen Pfeilspitzen, begleitet von 6 blauen Kugeln.
So wird das Wappen in der Genehmigungsurkunde der Bezirksregierung Koblenz vom 25.8.1969 beschrieben:

Der linke Teil mit dem silbernen Geyser (Sprudel) ist das Wahrzeichen des Kur- und Badeortes Bad Breisig;

Der rechte Teil des Wappens knüpft an die historische Entwicklung des "Breisiger Ländchens" an, das etwa von 898 bis zur Napoleonzeit zum Fürstentum Essen gehörte.
Bei den gekreuzten Pfeilen und Kugeln soll es sich um die Verleihung der Jagd- und Fischereirechts durch eine Fürst-Äbtissin an die Bewohner des früheren Ländchens handeln. Das ist aber nicht eindeutig bewiesen. Im Übrigen enthält das Wappen des Rheinstifts Essen in der oberen rechten Ecke das gleiche Emblem.

Gemeinde  Brohl-Lützing

Gemeinde Brohl-Lützing
Geviert: 1 in Silber ein durchgehendes schwarzes Kreuz, 2 in Gold ein rot bewehrter schwarzer Adler, 3 in Gold ein rot bewehrter schwarzer Löwe, 4 in Grün ein silberner Schrägwellenbalken.
(Wappen-Verleihung 5.7.1927)

Das Kreuz steht für das Kurfüstentum Köln, der Adler an die Grafen von Are und der Löwe für die Herrschaft Jülich-Berg, welche in früheren Zeiten Anteil am heutigen Kreisgebiet hatte. Der heraldische Wellenbalken symbolisiert die Rheinprovinz, zu der das Kreisgebiet ab 1816 gehörte.

Gemeinde  Gönnersdorf

Gemeinde Gönnersdorf
Schild geteilt; oben gespalten; oben vorne in Gold ein schwarzes Rad, hinten in Grün ein silberner Wellenschrägbalken nach links; unten in Silber eine schwarze stilisierte Kirche auf einem schwarzen Berg.
Die Bezirksregierung Koblenz hat der Gemeinde Gönnersdorf mit Urkunde vom 4. Juli 183 die Genehmigung erteilt, ein eigenes Wappen zu führen.
Folgende Beschreibung und Deutung liegt dem Wappen zugrunde:
"Schild geteilt; oben gespalten; oben vorne in Gold ein schwarzes Rad = Symbol der geräderten Katharina; hinten in Grün ein silberner Wellenschrägbalken nach links = Darstellung des Vinxtbachtales und des Vinxtbaches; unten in Silber eine schwarze stilisierte Kirche auf einem schwarzen Berg."

Gemeinde  Waldorf

Gemeinde Waldorf
Schild durch einen blauen Wellenstabbalken geteilt, oben in Gold ein schwarzer, rotbewehrter, schreitender Wolf, einen schräg links gestellten Bischofsstab tragend; unten gespalten, vorne in Silber ein schwarzes durchgehendes Kreuz, hinten von Silber und Rot zwölffach geständert.
Die Bezirksregierung Koblenz hat der Gemeinde Waldorf mit Urkunde vom 18.8.1988 die Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens erteilt.

Die Wappenbegründung ist folgende:
"In der oberen Schildhälfte sind die Attribute des hl. Remaklus wiedergegeben. Das alte Siegel des Gerichts Waldorf, überliefert an einem Schriftstück von 1557 (Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 627 Nr. 129), zeigt die Ganzfigur dieses Kirchenpatrons. Seit 1034 war Waldorf im Besitz dieses Klosters Stablo und wurde am 7. März 1780 mit anderen Plätzen an die Deutzer Abtei St. Heribert verkauft.
Der teilende Wellenbalken soll den Vinxtbach, die alte Territorial- und Sprachgrenze versinnbildlichen.
Schon seit früherer Zeit gehört die Herrschaft Waldorf zum kurkölnischen Amt Andernach und die Herren Walpot v. Bassenheim zu Bornheim hatten als Lehen von Stablo die Erbvogtei inne und übten auch das Kollationsrecht an der Pfarrkirche (St. Remaklus) zu Waldorf aus."