Rheinland-Pfalz

Ortsgemeinde Stipshausen

In geteiltem Schild oben in Gold ein rotes Fabeltier mit einem Wolfskopf und weit geöffneten Schwingen, belegt mit einem schwarzen Wolfshaken. Unten in Grün ein goldenes Hirschgeweih mit Grind, darüber ein silbernes Eichenblatt.

Das Fabeltier verweist auf die ehemalige Zugehörigkeit zur Wild- und Rheingrafschaft und entspricht dem früheren Gerichtssiegel des Hochgerichts Rhaunen. Geweih und Eichenblatt verweisen auf den großen Wald- und Wildbestand der Gemeinde.