Rheinland-Pfalz

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Gemeinde  Bassenheim

Gemeinde Bassenheim
Zwölffach geständert von Silber und Rot, belegt mit einem großen roten Herzschild, darin ein goldner Reichsapfel in perspektivischer Darstellung.
Bassenheim war eine Reichsherrschaft, die jahrhundertelang und noch bis ins 19. Jahrhundert im Besitz der Familie Waldbott von Bassenheim war, die sich auch nach ihr benannte. Bei der Teilung der Familie im Jahre 1554 in die Linien zu Bassenheim, Bornheim und Gudenau verblieb die Herrschaft Bassenheim beim ältesten Zweig, der 1732 in den Grafenstand erhoben wurde. Das Wappen der Gemeinde Bassenheim knüpft an diese historischen Tatsachen in der Weise an, dass es auf dem von rot und weiß geständerten Schild der Waldbott, der als Schildrand hervortritt, einen großen roten Herzschild zeigt, in dem ein goldener Reichsapfel als Sinnbild der Reichshoheit steht. Die Ortsfarben sind entsprechend denen der Familie Waldbott rot-weiß.

Die Verleihung des Wappens an die Gemeinde Bassenheim wurde mit Urkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz unter dem 18.2.1936 ausgesprochen.

Gemeinde  Kaltenengers

Gemeinde Kaltenengers
Geteiltes Wappen. Oben ein weißer Anker auf rotem Grund, unten ein rotes Kreuz auf weißem Grund.
Das Dorf Kaltenengers, früher zum Amt Bergpflege im ehemaligen Kurfürstentum Trier gehörig, war ein hauptsächlich von Schiffern bewohnter Ort, denen der Rhein Nahrung und Verdienst gab.

Das Gemeindewappen zeigt die Betätigung der Bewohner an und zeigt im oberen roten Feld des geteilten Schildes einen schräggestellten weißen Anker und im unteren weißen Feld das rote Kreuz von Kurtrier. Als Ortsfarben gelten die Kurtrierischen Farben: rot-weiß.

Der Oberpräsident der Rheinprovinz hat dieses Wappen mit Verleihurkunde vom 24.8.1835 der Gemeinde Kaltenengers genehmigt.

Gemeinde  Kettig

Gemeinde Kettig
Geteilt; oben in Rot ein silberner, blau geständerter Adler, unten in Silber ein durchgehendes rotes Balkenkreuz.
Das Dorf Kettig war im ehemaligen Amt Bergpflege gelegen. Nach ihm schrieben sich die Herren von Kettge, die im Dorfe ein kurtrierisches Lehn, einen Turm besaßen, der zu der Landwehr gehörte, die in der Nähe des Dorfes vorbeilief und als Befestigung der Grenze zwischen Kurtrier und Kurköln diente. Das Geschlecht ist im 17. Jahrhundert ausgestorben. Es führte als Wappen einen weißen Adler mit blauen Ständern im roten Schild. Im Wappen der Gemeinde Kettig, das von rot über weiß geteilt ist, steht im oberen Feld der weiße blaugeständerte Adler der Herren von Kettge, während das untere Feld das rote Kreuz von Kurtrier enthält Die Ortsfarben sind von Kurtrier übernommen: rot-weiß.

Mit der Verleihurkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 16.8.1935 erhielt dieses Wappen die Genehmigung.
Stadt Mülheim-Kärlich
In Silber zwei schräggekreuzte schwarze Bischofsstäbe, deren Voluten in einem gleichschenkligen Kreuz enden, belegt mit einem durchgehenden roten Balkenkreuz, in dessen Querbalkenmitte ein ovales silbernes Mühleisen.
Die Dörfer Mülheim und Kärlich gehörten früher zum Amt Bergpflege im ehemaligen Kurfürstentum Trier. Dementsprechend zeigt das neue Wappen das rote Kreuz von Kurtrier. Das silberne Mühleisen im Mittelpunkt des Wappens soll an den Namen der früheren selbständigen Gemeinde Mülheim erinnern. Die in Form eines Andreaskreuzes gezeigten Bischofsstäbe erinnern an das Ende des 18. Jahrhunderts von den Franzosen zerstörte Kärlicher Schloss, das den Trierer Kurfürsten als Sommerresidenz diente. Das neue Wappen enthält demzufolge die Embleme der früheren selbständigen Gemeinden Mülheim und Kärlich.

Die offizielle Wappenbezeichnung lautet: Die in Silber zwei schräggekreuzte schwarze Bischofsstäbe, belegt mit roten Balkenkreuz, in dessen Mitte ein silbernes Mühleisen.

Das Wappen wurde mit Urkunde der Bezirksregierung Koblenz vom 26.6.1970 genehmigt.

Gemeinde  St. Sebastian

Gemeinde St. Sebastian
Das Wappen gehört zu den Dreieckswappen. Es ist gespalten von Silber (Weiß) mit einem durchgehenden, roten, lateinischen Balkenkreuz und von schwarz mit zwei diagonal gekreuzten Pfeilen in Silber (Weiß), welche mit Widerhaken und Fiederung bestückt sind. Die Balken des Kreuzes kreuzen sich in der Mitte des Längsbalkens. Der Schnittpunkt der Pfeile liegt auf Höhe der waagerechten Mittellinie des Kreuzquerbalkens.
Auch St. Sebastian gehörte zum kurtrierischen Amte Bergpflege. Das Wappen enthält im linken weißen Feld des gespaltenen Schildes das rote Kreuz des Erzstiftes Trier. Im rechtsgeteilten Schild sind in schwarz zwei im Andreaskreuz gestellte weiße Pfeile enthalten, die das Wahrzeichen des Namenspatron des Ortes darstellen. Als Ortsfarben gelten die Kurtrierischen Farben: rot-weiß.

Das Wappen fand mit der Verleihurkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 18.8.1935 die Genehmigung.

Gemeinde  Urmitz

Gemeinde Urmitz
In Rot auf einem steigenden, gezäumten, silbernen Ross ein geharnischter, nimbierter, silberner Reiter mit schallerbedecktem Haupt, eine silberne Lanze in einen rücklings rechtsschrägen aufgerichteten geflügelten silbernen Drachen unterhalb der Vorderläufe des Rosses stoßend, dessen Pfeilschwanz um den linken Rosshinterlauf gewunden, zwischen den Pferdeläufen ein Schildchen, darin in Silber ein durchgehendes rotes Balkenkreuz.
Eine Variante besitzt ein silbernes Schildhaupt, darin in schwarzen Großbuchstaben der Namenszug „URMITZ-RHEIN“.
Im Jahre 1018 schenkte Erzbischof Poppo von Trier dem Kaiser Heinrich II. den St. Georgenhof in Urmitz (auch Hornungi, Auromanz 011mütz genannt). Heinrich II. verschenkte Urmitz am 11. November 1022 seiner Lieblingsstiftung dem Bistum Bamberg.
Im November des Jahres 1592 hatte Graf Heinrich von Sayn von Wolfgang von Würzburg, der Domprobst zu Bamberg war, zu Lehen empfangen:
1. die Kirche zu Ormuntz,
2. den St. Georgenhof,
3. die dazu gehörigen St. Georgenleute.

Im Jahre 1510 war der Graf von Sayn in Gerichtsangelegenheiten oberster Vogt in Urmitz, 1652 kommt die Vogtei von Urmitz von dem Sayner Grafen zurück an Kurtrier. Das Hochgericht von Urmitz war auf dem Bubenheimer Berg. Dort stand auch der Galgen. Das Gericht bestand aus einem Vogt, einen Schulteis und einigen Scheffen. Der Heimburger (Vorsteher) von Urmitz war einer der Scheffen die das Urteil sprachen. Im Jahre 1438 war ein Dorfgericht in Urmitz. Das Siegel dieses Gerichtes, aus gotischer Zeit stammend, zeigt den heiligen Georg zu Pferd und die Umschrift "Die Scheffen zu Aurmonze".

Das neue Wappen der Gemeinde Urmitz/Rhein will die historischen Tatsachen wach halten. Im roten Schild zeigt es in weiß den heiligen Georg zu Pferd im Kampf mit dem Drachen. Das im untersten Teil eingesetzte kleine Schild enthält das rote Kreuz von Kurtrier auf weißen Grund. Hiermit soll die Verbindung mit Kurtrier zum Ausdruck gebracht werden. Ortsfarben: Kurtrierische Farben: rot-weiß

Durch die Verleihurkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 18.8.1935 erhielt das Wappen die Genehmigung.
Stadt Weißenthurm
Das Wappen zeigt im roten Schild einen stilisierten Turm, der von zwei Schilden beseitet ist, wovon der (heraldisch) rechts stehende weiße das rote Kreuz von Kurtrier, der linke, gleichfalls weiße aber das schwarze Kreuz von Kurköln enthält. Über dem Wappenschild eine goldene Mauerkrone.
Die Gemeinde Weißenthurm hatte bis zum 1. Januar 1866 keinen selbstständigen Gemeindebezirk, obwohl sie für sich eine selbstständige politische Gemeinde bildete. Mitten durch den heutigen Ort verläuft die ehemalige Grenze zwischen den beiden Erzstiften Trier und Köln. Der ältere Teil des Dorfes war früher kurtrierisch und gehörte zum Amt Bergpflege. Hart an der Grenze errichtete der Trierer Erzbischof gegen Ende des 14. Jahrhundert als Grenzwarte einen festen Turm. Diese Grenzwarte, ein mächtiges Bollwerk, das noch heute als Wahrzeichen des Ortes gilt, wurde später "Weißer Turm" genannt, womit der heutige Name der Gemeinde gegeben war.

Bei der Bildung des selbstständigen Gemeindebezirks wurden aus den Gemarkungen der ehemaligen kurtrierischen Dörfer Kettig und Kärlich einerseits und der angrenzenden Gemarkung der ehedem kurkölnischen Stadt Andernach Teile herausgeschnitten und daraus die Gemarkung der Gemeinde Weißenthurm gebildet, so das diese und auch der inzwischen stark gewachsene Ort selbst teils auf früher kurtrierischem, teils auf kurkölnischem Gebiet liegen.

Im Wappen der Gemeinde ist diese Entwicklung des Ortes Weißenthurm dargestellt. Es zeigt im roten Schild einen stilisierten Turm, der von zwei Schilden beseitet ist, wovon der (heraldisch) rechts stehende weiße das rote Kreuz von Kurtrier, der linke, gleichfalls weiße aber das schwarze Kreuz von Kurköln enthält. Die Ortsfarben sind die Kurtrierschen: rot-weiß

Genehmigt wurde das Wappen mit Verleihurkunde des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 21.8.1935.

Mit der Verleihung des Stadtrechtes am 25. Juni 1966 durfte das Gemeindewappen ergänzt werden. Über dem Wappenschild wurde nunmehr eine Mauerkrone aufgesetzt.