Rheinland-Pfalz

Gemeinde Gehrweiler

Von Silber und Blau schrägrechts geweckt.

Das Wappen von Gehrweiler ist der "Weckenschild". Die Nachbargemeinden Gehrweiler und Gundersweiler besaßen ein gemeinsames Gerichtssiegel, welches nach einer Beschreibung von 1729 einen Löwen zeigt, der ein Gemarkungszeichen in Form eines spiegelverkehrten Großbuchstabens K trägt. 1731 siegelten beide Gemeinden mit dem kurpfälzischen Schild mit eingebogener Spitze, darin ein Reichsapfel, oben Löwe und Rauten. Daneben wurde das erstgenannte Gerichtssiegel mit der Umschrift "GUNDERSWEILER UND GEHRWEILER GERICHTSSIEGEL" weitergeführt.

Im Jahre 1775 erschien als besonderes Siegel für Gehrweiler das "CHURPFALZ GERICHTS GEHRWEILER INSIGEL", das zwischen Lorbeerzweigen nur den Weckenschild mit einer fünfblättrigen Krone zeigt. 1839 übersandte die Gemeinde das heutige Siegel an das Landkommissariat und bat um die Ermächtigung zum heutigen Gebrauche. Beschreibung: Auf Silber und Blau den schrägrechts geweckten Schild. Hiernach ist davon auszugehen, dass das Siegel damals auch genehmigt wurde; Unterlagen sind nicht vorhanden.

Aus dem Wappenbuch der Pfalz von Dr. Debus ist zu entnehmen, dass der an und für sich untypische Rautenschild nach der französischen Revolution als das Gehrweiler Wappen angesehen wurde und trotz der Identität mit den Wittelsbacher Rauten und vor allem ohne ein der Bedeutung des Ortes gerecht werdendes Beizeichen, beibehalten wurde.

Nach der Verwaltungsreform wurde 1983 von der Ortsgemeinde Gehrweiler bei der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt die Neugenehmigung des Wappens beantragt. Das ins Genehmigungsverfahren eingeschaltete Landesarchiv Speyer hatte einige Änderungswünsche vorgebracht, die vom Ortsgemeinderat nicht akzeptiert wurden. Die Ortsgemeinde wollte das alten Wappen unverändert beibehalten. Aufgrund einer positiven Stellungnahme von Herrn Dr. Debus vom Landesarchiv Speyer hat die Bezirksregierung mit Genehmigungsurkunde vom 09.07.1984 der Ortsgemeinde Gehrweiler, Donnersbergkreis, die Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens erteilt.
Wappenbeschreibung: "Von Silber und Blau schrägrechts geweckt." Die Genehmigungsurkunde trägt die Unterschrift des damaligen Regierungspräsidenten Dr. Schädler.
(Text: Bernhard Kiefer)