Brandenburg

Beschreibung der Wappen der amtsangehörigen Kommunen vom Amt Schenkenländchen

Gemeinde  Halbe

Gemeinde Halbe
In Gold ein schräglinker blauer Wellenbalken, begleitet oben von einem schwarz-bordierten silbernen Kreuz und unten von fünf grünen Lindenblättern (3:2).
Das Wappen wurde am 26. August 2003 genehmigt.
Stadt Märkisch Buchholz
In Silber neben einer rechten blauen Flanke, belegt mit einem aufgerichteten, linksgewendeten silbernen Hecht und überhöht von einer aufgerichteten fünfendigen goldenen Hirschstange, eine bewurzelte grüne Buche.
Das Wappen einer der kleinsten Städte Deutschlands (ca. 860 Einwohner) zeigt links ein Geweih, darunter einen Hecht, auf der rechten Seite befindet sich eine Buche. Das Geweih symbolisiert den Wildreichtum der märkischen Wälder. Der Hecht soll den damaligen Fischreichtum der umliegenden Seen und Flüsse symbolisieren. Die Buche gab der Stadt ihren Namen. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte am 03.08.1301.

Gemeinde  Münchehofe

Gemeinde Münchehofe
In Grün ein spitzgiebeliger, oben mit einem Kreuz besteckter silberner Glockenturm, darin über einer Dreipassrosette eine rundbogige Öffnung mit einer goldenen Glocke am schwarzen Glockenstuhl; oben rechts beseitet von einem goldenen Birkenblatt und links von einem goldenen Mühlrad.
Das Wappen wurde vom Heraldiker Frank Diemar gestaltet und am 19. Februar 1999 genehmigt.

Stadt  Teupitz

Stadt Teupitz
In Silber (Weiß) über einem grünen Wellenschildfuß ein blauer Karpfen, über dem ein schwarzes Tatzenhochkreuz schwebt, begleitet von zwei natürlichen Wasserlilien (grüner Stengel mit goldener (gelber) Blüte.
Auf der Grundlage des Stadtsiegels aus dem Mittelalter beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 22. April 1927 die Originalfassung des Wappens: „Das Stadtwappen zeige auf silbernem Schilde einen bläulichen nach links gerichteten Karpfen über bewegtem, grünem Wasser, darüber ein schwarzes Kreuz, von zwei naturalistischen Wasserlilien mit grünen Stängeln nebst Blättern und gelben Blüten besaitet.“
Diesem Beschluss lag auch zugrunde, dass von der Weimarer Republik 1927 der bis dahin rechtlich selbständige Schlossbezirk aufgelöst und in die Stadt eingegliedert wurde.
Die Wiedereinführung der kommunalen Selbstverwaltung 1990 veranlasste die Stadtverordneten, das Wappen intensiver zu nutzen und 2009 seine Originalfasssung wieder herzustellen.

Die grünen Wellen des Wappens symbolisieren den wichtigsten Reichtum der Stadt, den Teupitzer See. Seine Schönheit, sein Fischreichtum, sein Erholungswert und seine Eignung als Wasserstraße veranlassten die Stadtväter 1927, den Zusatznamen „Teupitz am See“ zu beantragen. Seinem See verdankt die Stadt, dass sie um 1900, 200 Jahre nach Untergang als Residenzstadt, als Sommerfrische von der Berliner- und Brandenburger Personenschifffahrt und als Mekka von den Rudersportlern entdeckt wurde.

Der nach links gerichtete Karpfen verdeutlicht den Fischreichtum des Sees und die bedeutsame Rolle, die der gewerblichen Fischerei und dem Angelsport in der Geschichte der Stadt beigemessen wurde und wird.

Die zwei Wasserlilien, die am See einst sehr verbreitet waren, weisen hin auf die natürliche Schönheit der Region, einer „Perle der Mark“, wie sie von den Sommerfrischlern um 1900 getauft worden ist.

Das schwarze Tatzenhochkreuz bekundet die Tatsache, dass die deutsche Ostkolonisation im 13. und 14. Jahrhundert mit der Christianisierung und der Verdrängung von Religion, Sitten und Gebräuchen der wendischen Bevölkerung einherging. Es verdeutlicht die einst enge Verflechtung von weltlicher und kirchlicher Macht in der Geschichte der Stadt und die heute aktive Rolle der christlichen Gemeinde auf dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Kirche.