Mecklenburg-Vorpommern

Stadt Neukloster

Im gespaltenen Schilde vorn in Gold ein halber, hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone,aufgerissenem Maul,ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; hinten in Rot ein schrägrechter silberner Äbtissinnenstab mit goldener Krümme, begleitet oben und unten von je einer silbernen Lilie.

Das Wappen wurde anlässlich der Hundertjahrfeier zur Wiedervereinigung des Domanialamtes Neukloster mit Mecklenburg-Schwerin vom regierenden Großherzog verliehen. In dem Wappen soll mit dem Stierkopf als kleines landesherrliches Symbol des mecklenburgischen Herrscherhauses an die Klostergründung durch Heinrich Borwin I., Fürst zu Mecklenburg, und an die Zugehörigkeit des Fleckens zum Herzogtum, ab 1815 Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, sowie mit dem Äbtissinnenstab und den aus dem Klostersiegel von 1231 entlehnten Lilien an das einstige Nonnenkloster selbst erinnern. Mit der Tingierung der Felder soll auf das Bistum Schwerin verwiesen werden, dessen damaliger Bischof Brunward die Klostergründung bestätigte.

Das Wappen wurde am 16. August 1903 von Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin verliehen, 1993 im Zuge der Flaggengenehmigung neu gezeichnet und unter der Nr. 78 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert.