Brandenburg

Das Bundesland "Brandenburg" hat keine Bezirksregierungen.
Stadt Peitz

In Rot eine goldene dreitürmige Burg mit geschlossenem blauen Tor auf grünem Schildfuss; auf dem blauen Spitzdach des Mittelturmes mit goldenem Knauf ein goldener Vogel, beseitet von den Ziffern 8 und 5; die Seitentürme mit blauen Kuppeldächern, mit goldenen Knäufen und linkshin gewendeten Fahnen.

(Brandenburgisches Landeshauptarchiv, 1992)
Gewidmet von der Stadt Peitz
Peitz, im September 1999
(Zu beachten bei der Wappenbeschreibung ist, dass heraldisch links vom Träger des Wappens aus zu sehen ist, also die Fahnen vom Betrachter aus nach rechts zeigen.)

Die Grundsymbolik der dreitürmigen Burg mit dem Vogel lässt sich durchgängig seit dem ersten überlieferten Siegel von 1563 nachweisen. Die Tingierung (Farbgebung) des Wappenbildes wurde jedoch mehrfach verändert. Vergleichsweise finden sich unterschiedliche Angaben im Standardwerk von Otto Hupp "Die Wappen der deutschen Städte, Flecken und Dörfer. Frankfurt a. M. 1896" und im "Lexikon Städte und Wappen der DDR. Leipzig 1984", insbesondere mit den Metallfarben für die Burg (Silber und Gold) und mit dem bei Hupp noch nicht vorhandenen grünen Schildfuß. Mit der Wiederverwendung der Ziffern 8 und 5, deren Bedeutung weiterhin unklar bleibt, wird auf das Siegel von 1563 Bezug genommen.

Bis 1997 verwendete die Stadt das im o.g. Lexikon abgebildete Wappen mit grünem Tor, silbernem Vogel und silbernen Fahnen sowie "Grasbüscheln" auf dem Schildfuß. Damit widersprach es sowohl heraldischen Gesichtspunkten als auch der vom Innenministerium genehmigten Fassung. Deshalb wurde ein "neues" Wappen in Auftrag gegeben. Dass natürlich die teilweise jahrhundertealten Merkmale erhalten bleiben mussten, versteht sich von selbst. Dies betrifft auch die Weiterführung der Ziffern 8 und 5, auch wenn es - so das Landeshauptarchiv - unüblich sei, Ziffern und Buchstaben im Wappen zu führen.