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Gemeinde Güntersleben

Unter rotem Schildhaupt, darin drei silberne Spitzen, in Blau zwei schräg gekreuzte goldene Abts- bzw. Bischofsstäbe, unterlegt von einer silbernen Kette; im oberen Winkel ein silbernes Ahornblatt, im unteren eine goldene Weintraube.

Die einzelnen Elemente des Wappens nehmen Bezug auf geschichtliche Tatbestände und Besonderheiten, die für die Entwicklung von Güntersleben bestimmend waren. Der fränkische Rechen im Schildhaupt ist ein Wappenbestandteil des Hochstifts Würzburg und erinnert daran, dass Güntersleben bis zur Säkularisation im Jahre 1803 unter der Territorialherrschaft des Fürstbischofs von Würzburg stand. Von den beiden gekreuzten Stäben steht der eine als Bischofsstab für den heiligen Bischof Maternus, der von alters her als Kirchenpatron verehrt wird. Der andere symbolisiert einen Abtsstab und weist damit auf das frühere Kloster St. Stephan zu Würzburg hin, das bis zu seiner Auflösung ebenfalls im Jahre 1803 bald 500 Jahre das Patronat über die Pfarrei Güntersleben hatte. Die Kette im Wappen greift die Legende auf, nach der ein Gefangener auf die Anrufung des Hl. Maternus von seinen Fesseln befreit wurde und diese zum Dank zur Kirche des Heiligen brachte. Sie erinnert damit an die Zeit, in der Güntersleben ein bedeutender Wallfahrtsort gewesen sein soll. Das Ahornblatt verweist auf den Waldreichtum und die Weintraube auf die lange Tradition des Weinbaus in Güntersleben.

Die Gemeinde Güntersleben führt das Wappen seit 1988.

(Quelle Chronik der Gemeinde Güntersleben)