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Stadt Rothenburg ob der Tauber

In Silber eine rote Burg, bestehend aus einer beidseitig unten bogig eingeschnittenen Mauer, überragt von zwei roten Zinnentürmen, ein spitzbedachtes rotes Häuschen auf zwei Pfosten einschließend.

Die Burg aus Mauer und Türmen mit dem Häuschen, der Gerichtslaube, symbolisiert als redendes Wappen den Namen der Stadt Rothenburg. Andere Darstellungen des Wappens besonders im 19. Jahrhundert zeigen eine beidseitig unten abgeschrägte dreizinnige Mauer ohne das Häuschen. Ein ähnliches Wappen verwendet die Stadt Rothenburg auf ihren historischen Hinweistafeln.

Das älteste Siegel stammt aus dem Jahr 1303. Es zeigt die Umschrift S[IGILLUM] CONSILII ET VNIVERSITATIS CIVIVM IN ROTENBVRCH (deutsch: Siegel des Rates und der Gesamtheit der Bürger in Rothenburg). Zwischen den beiden Zinnentürmen steht ein kleines Haus mit Spitzdach auf zwei Säulen bzw. Wänden und offener Front – der so genannten Gerichtslaube – ein möglicher Hinweis auf den Landgerichtssitz. Die zweitürmige Burg entstammt dem Siegel der Rothenburger Burgvögte und Schultheißen von 1227 aus der Familie der Küchenmeister von Nortenberg. Seit 1555 zeigt das Wappen statt der Burg den Reichsadler aus dem Siegel des kaiserlichen Landgerichts mit Brustschild, darin das Stadtwappen mit der Burg. Im 19. Jahrhundert ist die Burg wieder ohne Adler im Wappen, oft ohne Gerichtslaube.