Schleswig-Holstein

Beschreibung der Wappen der amtsangehörigen Kommunen vom Amt Lensahn

Gemeinde  Beschendorf

Gemeinde Beschendorf
In Grün unter einer goldenen, auf einem breiteren mittleren und zwei schmaleren seitlichen Pfeilern stehenden Feldsteinbrücke eine goldene Hellebarde mit schwarzem, unten abgebrochenem Schaft und eine grannenlose goldene Ähre.
Beschendorf, südlich von Lensahn gelgen, besteht aus den Ortsteilen Beschendorf, Nienrade und Kirschenallee. Im Wappen werden diese durch die drei Pfeiler der Feldsteinbrücke symbolisiert. Der breitere Pfeiler steht dabei für den Hauptort Beschendorf, der bereits 1322 erstmals urkundlich erwähnt wurde (SHRU III, 470). Die Hellebarde erinnert an die Bedeutung des Ortsnamens, der sich auf Kampf und Wehrhaftigkeit (bezeco - badu = Kampf) bezieht. Die Getreideähre verdeutlicht den immer noch großen Anteil der Landwirtschaft im Gemeindegebiet.

Quelle: Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.

Gemeinde  Damlos

Gemeinde Damlos
In Silber auf grünem Schildfuß ein grüner Hügel, der mit drei mit den Kronen ineinander gewachsenen Eichen bestanden ist. Im Schildfuß ein in den Hügel ragender goldener Schild mit zwei roten Balken.
Der mit Eichen bestandene bronzezeitliche Grabhügel im Wappen der Gemeinde Damlos steht stellvertretend für eine Vielzahl ähnlicher Hügel, die das Landschaftsbild der Gemeinde sichtbar prägen. Zum anderen bezieht sich die Figur auf den Ortsnamen: Damlos wird vom Slawischen hergeleitet und kann sowohl "Eichenrodung" als auch "Eichenhain" bedeuten. Die Gemeinde ist 1928 aus dem Gutsbezirk Sebent hervorgegangen. Das Gut Sebent ist Bestandteil der sogenannten Oldenburgischen Fideikommißgüter, die bis heute zum Eigentum der Großherzöge von Oldenburg gehören. Auf diese historische Verbindung verweist der Balkenschild des oldenburgischen Herzogshauses.

Quelle: Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.
Gemeinde Harmsdorf (Ostholstein)
Von Silber und Blau geteilt, oben das rote Flügelkreuz einer Windmühle, unten ein sechsstrahliger goldener Stern, begleitet von drei gleichartigen, kleineren Sternen in einer Stellung 2:1.
Das Flügelkreuz in der oberen Wappenhälfte repräsentiert als "pars pro toto", d.h. als stellvertretender Teil des Ganzen, die 1842 erbaute Kornwindmühle in Harmsdorf. Die Sterne in der unteren Wappenhälfte wollen auf die Zusammenlegung der vier ehemals selbständigen Ortsteile Harmsdorf, Güldenstein, Einhaus und Kayhof hinweisen. Die Hervorhebung des größeren Sterns betont die Rolle des namengebenden Gemeindeteils, die formale Gleichheit der Figuren die grundsätzliche Gleichstellung der Ortsteile und ihrer Einwohner. Das Dorf Harmsdorf und das Gut Kayhof gehörten vor der Aufhebung der Gutsbezirke 1928 zum Gut Güldenstein, während das Gut Einhaus einen eigenen Gutsbezirk bildete. Die Farben des heutigen Gemeindewappens sind hauptsächlich die Schleswig-Holsteins.

Quelle: Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.

Gemeinde  Kabelhorst

Gemeinde Kabelhorst
In Gold ein schräglinker grüner Wellenbalken, begleitet oben von einem schwarzen Keilerkopf mit roter Zunge und silbernen Hauern, unten von einem grünen Kirschzweig mit drei Blättern und drei roten Früchten.
Das Wappen zeigt einen Keilerkopf als Hinweis auf den Ortsteil Schwienkuhl, der auf das Wappenschild der Familie Qualen, die in Schwienkuhl in älterer Zeit beheimat war, zurückgeht. Der grüne Wellenbalken verweist auf den Ortsteil Grünbek - grüner Bach. Die drei Kirschblätter beziehen sich auf die Definition des Ortsnamens Kabelhorst als "zugeteiltes Gehölz". In dem derzeit in der Gemeinde vorhandenen Waldbestand und auch an den Straßen ist die Wildkirsche ein dominierender Baum. Gleichzeitig stehen die drei Blätter für die drei Ortsteile Kabelhorst, Schwienkuhl und Grünebek, wobei die Früchte das Ergebnis des Zusammenschlusses darstellen sollen. Die goldene Schildfarbe bezeugt den auch heute noch überdurchschnittlichen Getreideanbau im Gemeindegebiet.

Quelle: Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.

Gemeinde  Lensahn

Gemeinde Lensahn
Im oberen Feld des geteilten und halb gespaltenen Schildes eine goldene Wildschaufel auf blauem Grunde, unten rechts eine goldene Ähre in rotem Felde, links die beiden „Oldenburger Balken“ rot in Gold.
Das Wappen der Gemeinde Lensahn nimmt Bezug auf den Landschaftscharakter, die wirtschaftliche Struktur und die Geschichte des Ortes. Die goldene Wildschaufel verweist auf den beachtlichen Damwildbestand im Gemeindegebiet als Folge des Waldreichtums der Region. Neben der Holzbewirtschaftung stellt die Agrarwirtschaft den bedeutendsten Erwerbszweig des Ortes dar. Da die Landwirtschaft den Ort bis zur Gegenwart vorwiegend prägt, ist sie im Wappen durch die Ähre vertreten. Das Oldenburger Wappen mit den roten Balken im unteren linken Feld steht für die großherzoglich-oldenburgischen Fideikommißgüter, von denen das zur Gemeinde gehörige Gut Lensahnerhof eines ist. Bis 1928 war das Dorf Lensahn Bestandteil des gleichnamigen adligen Gutes bzw. Gutsbezirks. Die Gemeinde Lensahn entstand in diesem Jahr durch Zusammenlegung eines Teils des Gutsbezirks Lensahn, mit dem Ort und dem Gutshof, und des Gutsbezirks Petersdorf.

Quelle: Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.

Gemeinde  Manhagen

Gemeinde Manhagen
Unter goldenem Schildhaupt, darin fünf fünfstrahlige blaue Sterne, der mittlere größer, in Rot eine schräglinks gestellte goldene Damwildschaufel, begleitet von zwei schräglinks gestellten silbernen Buchenblättern.
Die heutige Gemeinde Manhagen besteht aus den Ortsteilen Manhagen, Manhagenerfeld, Bökenberg, Schwienhagen und Sievershagen, die im Wappen durch fünf Sterne vertreten sind. Manhagen ist durch einen größeren Stern hervorgehoben, da dieser Ortsteil der politischen Gemeinde den Namen gab. Das halbe Damhirschgeweih weist auf den immer noch großen Wildbestand, insbesondere dieser Tierart im Gemeindegebiet hin. Die Buchblätter dokumentieren den großen Waldbestand, der sich durch einen überdurchschnittlich hohen Bestand an Buchen auszeichnet. Die Farbgestaltung Rot und Gold als wesentliche Farben weisen auf das Herzogshaus derer von Oldenburg hin. Der Hof Sievershagen wird von Friedrich-August Herzog von Oldenburg bewohnt und der Waldbestand ist im wesentlichen im Eigentum der Herzogsfamilie derer von Oldenburg.

Quelle: Die Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.

Gemeinde  Riepsdorf

Gemeinde Riepsdorf
Das Wappen zeigt von Gold und Blau gespalten, darauf eine Kornblume in verwechselten Farben begleitet oben rechts von zwei untereinander stehenden verstutzten blauen Wellenbalken und oben links von einem goldenen senkrecht und waagerecht geteilten Ankerkreuz.
Die Gemeinde besteht aus den sechs Ortsteilen Koselau, Quaal, Riepsdorf, Altratjensdorf, Thomsdorf und Gosdorf. Diese werden durch die sechs Blütenblätter der Kornblume symbolisiert, die gleichzeitig Bezug auf die ländliche Struktur der Gemeinde nimmt. Die beiden Wellenbalken verweisen auf den Oldenburger Graben, das goldene Kreuz erinnert an die ehemalige Zugehörigkeit der Ortsteile Altratjensdorf, Thomsdorf und Gosdorf zum Besitz des Klosters Cismar. Die Zugehörigkeit der Ortsteile Koselau, Riepsdorf und Quaal zum Großherzogtum Oldenburg werden durch die drei blauen Blütenblätter zum Ausdruck gebracht.