Nordrhein-Westfalen

Beschreibung der Wappen der Ortsteile der Gemeinde Nörvenich

Ortsteil  Eggersheim

Ortsteil Eggersheim
Wappenschild ist in 3 Teile geteilt, in der Mitte des Schildes steht der neu geschaffene „Eggersheimer Löwe“ als Wappen im Wappen. Das obere rechte Feld ist golden (gelb) gehalten, darin eine Egge. Von links oben nach rechts unten ist ein blaues Wellenband. Das linke untere Feld ist grün, darin eine Kapelle, begleitet von 2 Kastanienbäumen.
Im goldenen (gelben) Feld ist eine auf die Ecke gestellte Egge und weist auf Ackerland hin (im 16. Jahrhundert hieß Eggersheim = Ackersheim). Der Neffelbach teilt den Ort in 2 Teile. Im grünen Feld (weist auf Weideland hin) steht eine Kapelle mit 2 Kastanienbäumen auf einem Dreiberg. Der Dreiberg deswegen, da der Ort auf hügeligem Gelände steht. In der Heraldik sind die Seiten spiegelverkehrt.
Entwurf: Toni Müller, Eggersheim, 1985

Ortsteil  Frauwüllesheim

Ortsteil Frauwüllesheim
In blau eine silberne Lilie mit goldenem Bund, umrahmt von einem goldenen Vierpass.
Die heraldische Lilie, Attribut der Muttergottes, deutet an, dass diese die Pfarrpatronin der Gemeinde ist, Mariä Heimsuchung. „Die kleine Kirche zu Frauwüllesheim rechnet“, so sagen die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, „zu den feinsten und am sogfältigsten durchgeführten, frühgotischen Bauwerken der Rheinlande, die unter dem Einfluss der Kölner Hütte stehen“.
Das Langhaus zeigt große, vierteilige Spitzbogenfenster, im Couronnement Kreis mit Vierpass. (Figuren 73-76 in den Kunstdenkmälern der Rheinprovinz).
Einem Vorschlage des Hauptstaatsarchives Düsseldorf folgend, ist die für das Gemeindewappen Frauwüllesheim vorgesehene silberne Lilie mit einem goldenen Vierpass umgeben worden, was die enge Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer künstlerisch hochwertigen Kirche zeigen soll.

Ortsteil  Hochkirchen

Ortsteil Hochkirchen
In Rot ein gemauerter, sich nach oben verjüngender silberner (weißer) Kirchturm mit goldenem (gelbem) Sitzdach und goldenem (gelbem) Turmkreuz. Über dem offenen Tor zwei geschlossene aneinanderstoßende Rundbogenfenster.
(Genehmigungsurkunde des Innenministers NRW vom 15. Januar 1962)