Schleswig-Holstein

Gemeinde Hetlingen

Über erhöhtem blauen Wellenschildfuß, darin nebeneinander drei schräglinks gestellte, wachsende silberne Schachblumen mit rotsilbern geschachter Blüte, in Silber zwei grüne Kopfweiden nebeneinander.

Genehmigt vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein am 11. Januar 1982 nach § 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.