Schleswig-Holstein

Stadt Husum

In Gold ein roter Palisadenzaun mit offenem Torhaus, dessen rotes Dach mit drei roten Fähnchen an blauen Stangen besteckt ist; in der Toröffnung zwei schreitende, rot gezungte blaue Löwen übereinander.

Die Anfänge Husums gehen in das 12. Jh. zurück. Größere wirtschaftliche Bedeutung erhielt der Ort erst dadurch, daß er infolge von Landverlusten an der Nordseeküste unmittelbaren Zugang zum Meer fand. Das zuerst als Siegel, dann als Wappen verwendete Bild des heutigen Stadtwappens stammt aus dem späten Mittelalter und spiegelt die historisch-rechtliche Entwicklung Husums wider. Der Palisadenzaun ist wohl nicht nur als Beiwerk zum Tor zu verstehen, sondern als Zeugnis des Befestigungsrechts, welches Husum mit der Erhebung zum Flecken durch König Christian I. 1465 erlangte. Aus dieser Zeit stammen die ersten Siegel; vielleicht kam es zu diesem Zeitpunkt auch schon zur Wappenverleihung. Die Fleckensrechte gingen 1472 wieder verloren, als Bestrafung Husums wegen eines Aufstandes gegen den König. Die Abwesenheit des Zaunes in manchen Siegelabdrücken mag auf diesen Verlust zurückzuführen sein. Die Dreizahl der Fähnchen über dem geöffneten Tor könnte auf die bis ins 17. Jh. vorhandenen drei Stadttore hinweisen. Ebenso mag sich in dieser Zahl andeuten, daß der Ort im 13. und 14. Jh. aus den drei Teilen Wester-, Oster- und Norderhusum zusammengewachsen ist. Im Zentrum des Wappens, symbolisch gesehen toröffnend, sind die Schleswiger Löwen abgebildet. Die Gottorfer Herzöge Adolf und Johann Adolf legten in der zweiten Hälfte des 16. Jh. den Grundstein für Husums Blütezeit. Neben dem Bau des Schlosses als herzoglichem Witwensitz wurde der Ort 1592 wieder zum Flecken und 1603 zur Stadt erhoben. Schiffahrt, Fischerei, Handel und Handwerk entfalteten sich. Deshalb war im 17. Jh. Husum eine der führenden Städte im Herzogtum Schleswig.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.