Schleswig-Holstein

Stadt Kappeln

Schild in Silber (im Druck usw. ggf. weiß).
Der heilige Christophorus in Vorderansicht mit rotem Mantel, barhaupt mit silbernem Haar und Bart.
Die nackten Beine in abwechselnd blauen und silbernen (weißen) Wellen verschwindend.
In der rechten Hand einen astförmigen braunen Stab, in der linken Hand das Christuskind auf seinen Schultern haltend.
Das Christuskind nackt mit goldenem Haar, die rechte Hand segnend erhoben, mit der linken Hand die goldene Weltkugel auf seinem linken Knie umfassend.
Drei blaue Heringe auf jeder Seite begleiten den Christophorus.

Nach altem Glauben ist der Christophorus unter anderem der Beschützer der Reisenden und der Fährleute. Die Legende zu diesem Christusträger liegt in vielerlei Verästelungen vor, ihre Herkunft ist ungeklärt, sein Leben und Martyrium sind jedoch glaubenswürdig. Bereits im Jahre 452 wurde dem Heiligen im Byzanz eine Kirche geweiht, etwa im 10. Jahrhundert hatte sich die Christophorus-Verehrung bis in den Norden Europas ausgebreitet.

Die bis zum Bau der Ponton-Brücke im Jahre 1866 über die Schleienge bei Kappeln führende Fähre dürfte uralt sein. Funde deuten darauf hin, daß diese Verbindung alter Handelswege zumindest in der Bronzezeit (etwa 1500 v.Chr.) bereits bestanden hat. Vermutlich bald nach dem Bau der ersten Kapelle auf dem hohen Schleiufer, etwa im 12. Jahrhundert, wird sich um diesen neuen Mittelpunkt, welcher dem Ort den Namen gab, auch Handwerk und Handel angesiedelt haben. Infolge des sich nun verstärkenden Handels- und Reiseverkehrs mag etwa zu dieser Zeit auch die alte Fährverbindung ein Gewerbe geworden sein. Die Anrufung des hl. Christophorus als Schutzpatron dieser Fähre wird wohl etwa zur gleichen Zeit begonnen haben, eine alte örtliche Legende berichtet dazu:
„Der Ort lag ehemals zu beiden Seiten der Schlei, die meisten Häuser aber standen auf der einen Seite bei der kleinen Kapelle, wovon der Ort seinen Namen erhalten hat. Einstmals, es war noch in der katholischen Zeit, lag auf der anderen Seite ein Mann krank. Der Priester wohnte bei der Kapelle, konnte aber, da es spät am Abend war, kein Boot finden um hinüber zu fahren, dem Kranken die letze Oelung zu reichen. Er stand am Ufer und schaute verlangend auf die andere Seite. Da nahte sich ihm ein riesiger Mann mit gewaltigem Kopf. Er fragte nach den Wünschen des Priesters, und als er diese vernommen hatte, hob er ihn auf seine Schultern und watete mit ihm durch die Fluten".
Der also anscheinend von den Fährleuten zuerst angenommene Schutzpatron wird vermutlich auch bald von dem in der Fischerei und Schiffahrt tätigen großen Teil der Einwohner übernommen worden sein. Die .Verehrung des hl. Christophorus muß tatsächlich so alt und so eng mit dem Ort verbunden gewesen sein, daß im Jahre 1793 anstatt des üblichen Wetterhahns der Christophorus als Wetterfahne auf dem Turm der jetzt neu erbauten ev. St. Nicolai-Kirche angebracht wurde.

Es ist nicht bekannt, aber auch unwahrscheinlich, daß der im Jahre 1357 erstmals urkundlich als „dat Dorp tho Cappel“ erwähnte Ort damals bereits ein Wappen geführt hat. Dazu war das „Dorp“ doch wohl zu klein und unselbständig, die Obrigkeitensrechte einschließlich Siegelführung lagen damals bei den Beisitzern des Gutes Roest bzw. beim Domkapitel zu Schleswig. Erst im Jahre 1846 wurde dem Ort Cappeln durch König Christian dem VII. von Dänemark, unter anderem auch Herzog zu Schleswig, die Fleckensgerechtigkeit und damit eine weitgehende Selbständigkeit verliehen. Die nun für Cappeln verbindliche Fleckensordnung, auf vielen Gebieten eine Art Vorläuferin der heutigen Gemeindeordnung, schreibt auch vor, daß in bestimmten Fällen ein Fleckenssiegel zu verwenden ist.

Soweit zu erkennen ist, wird also dieses einschneidende Ereignis von 1846 Anlaß gewesen sein, ein erstes und ortsbezogenes Siegel zu schaffen. Ein Beschluß des Fleckenscollegio vom 25.7.1846 sagt:
„Das bestellte Fleckenssiegel wurde vorgelegt und angenommen“.
Beschlüsse über die Gestaltung des Siegels liegen nicht vor. Das neue Ortssiegel sollte anscheinend auch eine Art Ortswappen zeigen, es ist verständlich, daß das alte Wahrzeichen „Christophorus" somit darin aufgenommen wurde.

Der erste bekannte Siegelabdruck dieser Art vom 28. August 1846 zeigt den Christophorus begleitet von rechts und links je drei Fische in ganz ähnlicher Darstellung wie heute, allerdings nicht in einem Wapppenschild. Nach der schlanken Form und der Flossenstellung sollen diese Fische offensichtlich Heringe darstellen, vermutlich weil deren Fang und Verarbeitung damals zu den Haupterwerbszweigen der Fleckenseinwohner zählte. Die Beschriftung am oberen Rand lautete: „Flecken Cappeln".

Nach der Verleihung der Stadtrechte im Jahre 1870 war eine Neubeschriftung des Siegels notwendig. Das Siegelbild mit dem Christophorus wurde dabei kaum verändert, allerdings stand der Christophorus gegenüber vorher jetzt in den Wellen.

Etwa zu der gleichen Zeit ist wohl erstmals ein farbiges Wappen geschaffen worden, Wappenemblem war aufgrund des bisherigen Siegelbildes der Christophorus. Die Darstellung der Figur wich allerdings, wohl infolge „künstlerischer Freiheit" von der auf dem Siegel ab. Die Farben waren auch nicht glücklich gewählt, nach einer Beschreibung von 1884 waren die Farben des Christophorus, des Kindes und der drei im Wasser schwimmenden Fische gelb. Der Stab war grau und mit grünen Zweigen. Das Tuch des Kindes war rot, das Wappenfeld blau.

Die Farben wurden später nach freiem Ermessen mehrfach verändert.
Mehrere Versuche, das Wappen heraldisch richtig zu gestalten, scheiterten infolge von unterschiedlichen Vorschlägen und verschiedenen Ereignissen. Erst im Jahre 1958 begannen die Vorarbeiten zur Gestaltung des heute vorliegenden Wappens, wichtig war dabei die Bildgestaltung entsprechend dem alten Fleckenssiegel von 1846 und die Farbgestaltung nach den heraldischen Grundsätzen.

Das nun einwandfrei gestaltete und historisch begründete Wappen der Stadt KappeIn wurde im Jahre 1963 vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein genehmigt.

Stadtarchiv
im Januar 1987