Schleswig-Holstein

Stadt Lütjenburg

In Blau über grün-silbernen Wellen eine durchgehende, torlose silberne Zinnenmauer, mit breitem Zinnenturm, der ein vierpaßförmiges Fenster aufweist und mit zwei auswärts geneigten roten Fähnchen an goldenen Stangen und mit je drei sechsstrahligen goldenen Sternen übereinander besteckt ist; zwischen den Fähnchen ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt; beiderseits des Turmes ein sechsstrahliger goldener Stern.

Das Wappen Lütjenburgs beruht auf dem Stadtsiegel von 1353. Mauern und Türme sind im Mittelalter die üblichen Zeichen für die Rechtsstellung als Stadt. Zugleich repräsentieren sie im Lütjenburger Wappen die namengebende Burg, deren Lage bis heute nicht bekannt ist. Doch bestehen begründete Vermutungen, daß die 1163 erstmals erwähnte „Luttelinburch“ mit der älteren slawischen Burg „Liutcha“ identisch ist. Bischof Gerold von Lübeck ließ kurz nach den Wendenkriegen 1156 in „Lutkenborch“ die heutige Michaeliskirche erbauen. Von Graf Gerhard 1. von Holstein 1275 zur Stadt erhoben, entwickelte sich Lütjenburg durch seine verkehrsungünstige Lage ohne Hafen nur langsam zu einem kleinen Marktort für die umliegenden Güter. Ein überliefertes Siegel von 1353 und ein weiteres von 1374 zeigen das bis heute beibehaltene Bildmotiv. Verschiedene Darstellungsformen und Auslegungen haben insbesondere die Fähnchen im Laufe der Jahrhunderte erfahren. Die Sterne sind als Nesselblätter, Kreuzchen oder Rosen interpretiert worden und die Flaggen selbst als Schlüsselbärte oder Federn. Ende des 16. Jh. fehlte der Schildfuß; auch hatte der Turm Fenster und die Mauer Schießscharten und ein Tor. Trotz dieser darstellerischen Unterschiede ist das Wappenbild bis heute im wesentlichen gleich geblieben.