Schleswig-Holstein

Stadt Neumünster

In Rot eine silberne Fabrikanlage mit fünf Schloten, darunter ein silberner Schwan mit goldener Halskrone; über ihm schwebend ein silbernes Nesselblatt.

Das Wappen ist ein geteilter Schild, in der unteren Teilung auf Rot ein weißer Schwan, rechts gewendet mit ausgebreiteten Flügeln (der Schwan des stormarnschen Wappens), darüber frei schwebend ein weißes Nesselblatt ohne Schild, in der oberen Teilung auf Rot eine weiße Fabrikanlage mit fünf Schornsteinen. Die Stadtfarben Weiß und Rot, den alten holsteinischen Landesfarben entsprechend.

Das Wappen wurde in dieser Form von den städtischen Körperschaften am 11.10.1929 angenommen und am 03.04.1930 vom Staatsministerium genehmigt.