Schleswig-Holstein

Stadt Reinbek

Ein roter, durch silbernen Querstreifen geteilter Schild, in der oberen Teilung zwei, in der unteren ein silbernes Eichenblatt in Dreipassstellung, die Spitzen nach außen gekehrt.

Die Farben Rot und Silber sind Teil der schleswig-holsteinischen Farben. Die drei Eichenblätter deuten auf die Eiche als deutschen Baum und auch auf die Nähe des Sachsenwaldes und das Bismarck’sche Wappen. Die Dreizahl mahnt an Einigkeit und Recht und Freiheit. Der Wellenbalken stellt den Bach, die Bille, dar.

Das Reinbeker Wappen entstand im Jahre 1935. Es wurde der damaligen Gemeinde Reinbek vom Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein mit Verfügung vom 22.08.1935 verliehen. Das Reinbeker Wappen wird in der z.Z. geltenden Hauptsatzung der Stadt Reinbek wie oben beschrieben.