Schleswig-Holstein

Stadt Plön

In Silber über abwechselnd silbernen und blauen Wellen, in denen ein roter Fisch schwimmt, eine rote durchgehende, niedrige Zinnenmauer aus Ziegeln, besetzt mit einem roten, gedrungenen Zinnenturm und zwei schwarzen Torbögen; über dem Tor schwebend das holsteinische Wappen (in Rot das silberne Nesselblatt).

Genehmigung des geänderten Stadtwappens durch Erlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 30. Juli 1964, Az.: I 21 a / 6113.

Historische Begründung:
Graf Adolf IV. von Holstein soll 1236 die Stadtrechte verliehen haben. Aus dem 13. Jahrhundert stammt auch das im Abdruck 1350 bezeugte erste Stadtsiegel, das 1896 Vorbild für die Wappengestaltung wurde; 1964 hat man sie mit Genehmigung des Innenministers vereinfacht. Der Turm bedeutet die Plöner Burg, die Wellen geben die Lage an den Seen an.

Das Nesselblatt ist das Schaumburger Zeichen. Eine Linie residierte von 1290 bis 1390 in Plön und nannte sich danach. In den späteren Siegeln wechselte das Bild in Einzelheiten mehrfach. An das Siegel des 15. Jahrhunderts knüpfte das Schrifttum seit Ende des 16. Jahrhunderts an.