Schleswig-Holstein

Stadt Brunsbüttel

Das Wappen der Stadt Brunsbüttel zeigt auf rotem Grund einen weißen Strom, der von rechts unten nach links oben verläuft und mit einem roten Anker belegt ist. Die über den Strom hinausragenden Blätter des Ankers sind in Weiß gehalten, desgleichen die Teile des quer über ihn gelegten roten Spatens, die auf rotem Grund liegen.
(§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brunsbüttel vom 19.12.1997)

Für die Wahl des vorstehend beschriebenen Wappens war die Tatsache maßgebend, daß hiermit in knappester und zugleich einwandfrei heraldischer Form den historischen und gegenwärtigen Belangen der Stadt in hohem Maße Rechnung getragen wird.

Die Farben des Wappens (rot/weiß) sind die alten Farben Dithmarschens, zu dem das Gebiet der Stadt vor und nach seiner Ausdeichung im Jahre 1719 und ebenso nach seiner Wiedereindeichung im Jahre 1763 gehört. Die bekannten Vertragsurkunden aus den Jahren 1286 bis 1316 sind vornehmlich von Geschlechtern des Brunsbütteler Kirchspiels unterschrieben worden. Es handelt sich hierbei um Fehden und Strandräubereien, die fast ausschließlich von Geschlechtern begangen wurden, deren Feldmarken und Gemeinden im Koogsgelände Brunsbüttel lagen. Sie und die späteren Geschlechter dieses Gebietes haben an der Geschichte des Landes, die vornehmlich die Geschichte seiner Freiheitskriege ist, hervorragenden Anteil genommen. Die Farben Dithmarschens sind aber zugleich auch die Farben seiner Landesherren. Bis zur Eroberung des Landes gehörte es zum Bistum Bremen, nachher zu Holstein. (Bemerkung: Das Blau der Schleswig-Holsteinischen Landesfarben ist dem Schleswiger Wappen entnommen worden).

So deutet also die Farbgebung des Brunsbütteler Wappens auch zugleich auf die Landschaft Holsteins, der es nunmehr seit mehr als 400 Jahren angehört.

Das Wappen der Stadt Brunsbüttel zeigt auf rotem Grunde einen weißen Strom, der von rechts und nach links oben verläuft und der mit einem roten Anker belegt ist. Die über den Strom hinausragenden Blätter des Ankers sind in weiß gehalten, desgleichen die Teile des quer über ihn gelegten roten Spatens, die auf rotem Grunde liegen.

Der Schräg-Links-Wellenbalken, der auch heraldisch „Strom“ genannt wird, versinnbildlicht den Nord-Ostsee-Kanal, an dessen beiden Ufern die Stadt liegt. Dieser Kanal ist die Lebensader des Ortes, und ohne ihn wäre dieser Ort niemals über den Rand einer kleinen dörflichen Gemeinde hinausgewachsen.

Der Spaten deutet zugleich in die Vergangenheit und in die Gegenwart der Koogstadt. Die Existenz des Koogsgebietes wäre ohne ihn undenkbar, denn er war fast ausschließlich das Instrument, mit dem die Deiche, die bis in die kleinsten Piepgräben lückenlos geführte Entwässerung und der Torfabstrich für die Landgewinnung durchgeführt wurden. Darüber hinaus aber auch das Symbol des Deichgrafen. Auf ihm schwuren die für die Unversehrtheit und Erhaltung des Schutzdammes gegen die verhehrenden Fluten des Meeres Betrauten ihren heiligen Eid, und mit ihm wurde der Säumige gemahnt, der seinen Deich nicht in Ordnung hielt; denn wer den Spaten des Deichgrafen in seinem Deichstück fand, der mußte den Schaden innerhalb dreier Tieden beheben, wenn er nicht von Haus und Hof vertrieben werden wollte.

Es gibt im weiten Umkreise kaum ein Gebiet, das im Laufe der Zeit seine geographische Gestalt so geändert hat und so sehr vom Spaten durchwühlt worden ist, wie das des Brunsbütteler Kooges.

Der Anker erinnert daran, daß die Stadt zum Teil aus der Siedlung Brunsbüttel-Hafen entstand. Er ist zugleich auch das eindeutige Ideogramm für die unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse hauptsächlich noch auf die Schiffahrt, die Schiffsversorgung, das Lotsenwesen, den Schleusenbetrieb, den Schiff- und Wasserbau sowie die mit der Schiffahrt unmittelbar verbundene Industrie gerichteten Interessen der Brunsbütteler Einwohner.

Das Wappen ist der früheren Stadt Brunsbüttelkoog im Jahre 1951, nämlich mit Erlaß des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 31.10.1951 verliehen worden. Nach der zum 1. Januar 1970 erfolgten Eingliederung der umliegenden Landgemeinden Brunsbüttel, Ostermoor, Osterbelmhusen, Westerbelmhusen, Mühlenstraßen und Westerbüttel (Kirchspielslandgemeinde Brunsbüttel) und der weiteren Eingemeindung der Landgemeinde Blangenmoor-Lehe zum 1. Januar 1972 wurde zwar eine Änderung dieses Wappens unter Berücksichtigung des seiner Zeit geltenden Wappens der Landgemeinde Brunsbüttel erwogen, jedoch nicht vollzogen. Von dieser erwogenen Absicht ist später auch gänzlich Abstand genommen worden.

Die frühere Stadt Brunsbüttelkoog wurde am 01.10.1900 unter der Bezeichnung „Brunsbütteler-Eddelaker-Koog“ selbständiger Amtsbezirk. Der Name „Brunsbüttelkoog“ wurde diesem Gemeinwesen am 06.02.1907 verliehen. Mit der Eingliederung der vorgenannten Landgemeinden hat die Stadt Brunsbüttelkoog alsdann den Namen „Brunsbüttel“ angenommen.