Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)

Das Wappen zeigt ein Schild durch Wellenschnitt in Rot und Gold schräg geteilt. Im oberen Teil sind drei aufrechte, gebündelte Ähren, im unteren ein rotes Weberschiffchen zu sehen.

Die verwendeten Symbole stellen die damaligen hauptsächlichen Erwerbszweige der Gemeindeangehörigen dar. So deuten die drei Ähren, die einer Darstellung auf einer alten Neuenkirchener Schützenkette nachgebildet wurden, auf das Bauerntum hin. Das Weberschiffchen steht symbolisch für die heimische Textilindustrie. Die Farben Rot und Gold sind die der Grafschaft Steinfurt als ehemalige Landesherrschaft.
Der Gemeinde Neuenkirchen wurde das Recht zur Führung des Wappens am 17. Juni 1939 verliehen.