Nordrhein-Westfalen

Stadt Ibbenbüren

In blauem, gold (gelb) bordiertem Schild ein aufrechter goldener (gelber) Anker.

Eine Bemerkung vorab: Ibbenbüren ist keine historisch gewachsene Stadtgemeinde, sondern Ergebnis der Wirtschafts- (Manufakturen und Bergbauintensivierung) und Steuerpolitik (Einfüh-rung der Akzisse) des preußischen Königs zu Beginn des 18. Jahrhunderts und aus einem Ackerbürgerdorf entstanden. Im Jahre 1723 hatte das Dorf Ibbenbüren 586 Einwohner. Die Einwohner des Kirchspiels Ibbenbüren wird ca. 2.550 Einwohner betragen haben.
Seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ist ein festes Haus (tugurium (1146), domos (1160) und castrum (1189) Ibenbüren urkundlich belegt. Die Nachweise einer Kirche (1219) und eines Kirchspieles Ibbenbüren sind erstmalig im 13. Jahrhundert zu erbringen. Eine Edelherrenfamilie (nobilis) mit der Zubenennung de Ibbenburen ist für die Zeit von 1151 bis 1203 urkundlich nachweisbar. Eine Wappenüberlieferung aus diesem Zeitraum liegt nicht vor und ist auch nicht belegt.
Zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert stagnierte die kommunale und wirtschaftliche Entwicklung in Ibbenbüren, da nach dem Aussterben der Familie „de Ibbenbüren“ die regionale Entwicklung sich auf das in unmittelbarer Nähe wohnende Geschlecht der Grafen von Tecklenburg verlagerte. Die Grafen verdrängten auch die Äbtissin aus Herford aus ihrer grundherrlichen Stellung in Ibbenbüren. Nach der Befreiung von der napoleonischen Herrschaft im Jahre 1813 beginnt für Ibbenbüren eine stürmische Entwicklung. Diese wurde vornehmlich ausgelöst durch den Bau der Eisenbahnlinie Hannover - Rheine - Amsterdem (1855) und der damit verbundenen Möglichkeit des Abtransportes der in Ibbenbüren geförderten Steinkohle in weiter entfernt liegende Regionen (z. B. Niederlande, Bremen usw.)
Bis in das 18. Jahrhundert hinein führte das Kirchspiel Ibbenbüren, bestehend aus dem Kirchdorf Ibbenbüren und 10 umliegenden Bauerschaften (Osterledde, Alstedde, Laggenbeck, Lehen, Dörenthe, Schierloh, Uffeln, Püsselbüren, Bockraden und Ibbenbüren), kein eigenes Wappen oder Siegel. Benutzt wurde im amtlichen Schrift- bzw. Urkundenverkehr das Siegel der Ibbenbürener Kirche, auch als kommunales Siegel. Dieses Siegel (im ovalen Schild aufrecht stehender Schildträger mit Lanze) stellte vermutlich das Bildnis des heiligen Mauritius, Führer der thebäischen Legion dar, der nachweislich seit 1348 als Patron der Ibbenbürener Kirche galt. In der Mitte des 18. Jahrhunderts scheint, inzwischen war das Dorf Ibbenbüren zu einer Stadt erhoben worden (1724), durch den preußischen König der Stadtgemeinde ein eigenes Wappen verliehen worden zu sein. Denn auf dem bisher ältesten Siegelabdruck aus dem Jahre 1768 war folgende Umschrift verzeichnet: „Siegellum Rex Borrus Civitatis Ibbenburensis“ (übersetzt: Siegel, verliehen durch den König der Stadt Ibbenbüren).
Als Wappenbild war ein in einem Schild aufrecht stehender Anker ausgebildet. Ob dieses Wappenbild ebenfalls in den Farben gold und blau gehalten war, ist nicht überliefert, aber zu vermuten.
Dieses Wappen ist aber von der Gestaltung her identisch mit dem seit dem Jahre 1509 bekannten und überlieferten Wappen der Herrschaft (Amt / Herrschaft / Gogericht) Lingen, zu der das Kirchspiel Ibbenbüren seit 1548 endgültig gehörte. 1702 gelangte die seit 1648 aus der Herrschaft gebildete Grafschaft Lingen im Wege der Erbfolge in den Besitz des preußischen Königshauses, Erblasser war König Wilhelm III. von Großbritannien. In den in dem Jahr 1702 von der preußischen Verwaltung übernommenen Unterlagen befand sich auch eine Abbildung des Wappens der Grafschaft Lingen. In einem blauen Wappenschild ein aufrecht stehender goldener Anker.
1707 erwarb Preußen käuflich von den Grafen von Solms-Braunfels die alte Restgrafschaft Tecklenburg und bildete anschließend für beide Grafschaften eine besondere Oberbehörde mit eigenem Siegel. Im großen preußischen Staatswappen hatten beide Grafschaften eigene Felder. Durch die Neubildung der Oberbehörde war das alte Wappen der Grafschaft Lingen frei und konnte somit durch den Preußenkönig Friedrich II. anderweitig vergeben werden. Ibbenbüren scheint es, bekanntermaßen als Zentralort der Obergrafschaft Lingen, erhalten zu haben, da der Zentralort der Niedergrafschaft Lingen, die Stadt Lingen, seit altersher ein eigenes Wappen besaß (Wappenschild mit einem Stadttor).
Der goldene Anker im blauen Feld war nachweislich seit 1475 Bestandteil des Wappenschildes der Grafen von Tecklenburg. Diese führten in einem viergeteilten Schild in den Feldern 1 und 4 drei (2:1) rote Seeblätter im silbernen Feld und in den Feldern 2 und 3 den oben beschriebenen goldenen Anker im blauen Feld.
Bereits seit dem 13. und 14. Jahrhundert ist der Wappenschild mit dem Anker in der Grafschaft Tecklenburg bekannt. So siegelten mehrere tecklenburgische Ministerialenfamilien mit einem solchen Wappen (z. B. von Stricket, von Brochterbeck).
Der Anker im Tecklenburger Wappen soll sicherlich die tecklenburgische Zollstation bzw. den Anker- und Anlegeplatz in Lingen an der Ems symbolisieren, um den sich später Schloss und Stadt Lingen entwickelt haben. Die Grafen besaßen auch die Fischereirechte an der Ems. In Ibbenbüren ist jedenfalls kein schiffbarer Fluss vorhanden, sodass das Ankerzeichen nur als eine Reminiszenz an das alte lingische Wappen aufgefasst werden darf.
Ibbenbüren besaß auch keine Beziehungen zur Hanse, da das Dorf wie gesagt, erst am 1.2.1724 zur Stadt erhoben wurde und außerdem keinen Bezug zur Schiffahrt hatte.
1975 wurde das Wappen durch Urkunde des Herrn Regierungspräsidenten in Münster der im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform neu gebildeten Stadt Ibbenbüren formell verliehen. Der Wappenschild wurde um eine goldene Bordierung erweitert.

Ibbenbüren, im September 1995
Siegfried Rauer