In Blau ein silbernes Lokomotivrad durchflochten von einem aufgerichteten goldenen Getreidehalm mit zwei Ähren und drei Blättern.
Gutachten zum Wappen der Gemeinde Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald:
Gegenüber der vorgelegten Fassung des Wappens der Gemeinde Wildau von 1937 bestehen seitens des Brandenburgischen Landeshauptarchivs aus historischer und heraldischer Sicht keine Bedenken zur Weiterführung.
Erläuterung:
Auf Antrag der Gemeinde Wildau hatte der damals zuständige Oberpräsident der preußischen Provinz Brandenburg am 15. Juli 1937 der Gemeinde ein Wappen verliehen. Es sollte als Symbole darstellen
„1. die in Wildau bodenständige Industrie, in der Hauptsache Lokomotivbau.
2. Die früher bedeutende und jetzt noch vorhandene Landwirtschaft, und
3. die erhebliche Siedlungstätigkeit.“
Für den ersten Punkt stand das Lokomotivrad, für die beiden anderen die durch das Rad geschlungenen Ähren. Der Entwurf stammte von dem Berliner Heraldiker Carl Busch (1871 - 1948). Das Geheime Preußische Staatsarchiv in Berlin hatte unter dem 19. Dezember 1936 seine Zustimmung erteilt (vgl. Akte im BLHA: Rep. 2 A Regierung Potsdam I Kom Nr. 447, BI. 358 - 363).
Es gibt keine Gründe, die die Gemeinde Wildau daran hindern könnten, ihr Wappen beizubehalten. Auch wenn sich Industrie und Landwirtschaft verändert haben, verdankt die Gemeinde doch beiden ihre historische Existenz. Die Form des Wappens war bereits bei der Einführung von Fachleuten entwickelt und geprüft.