In Silber auf grünem Boden eine stilisierte grüne Eiche.
Mit Schreiben des Staatsministeriums des Inneren vom 14. August 1959 an die Regierung von Oberbayern wurde der Gemeinde Eichenau gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Zustimmung zur Annahme eines Wappens nach dem vorgelegten Entwurf erteilt.
Den Entwurf des Gemeindewappens schuf der Eichenauer Kunstmaler Josef Dering.