Bayern

Stadt Bayreuth

Geviert und überdeckt mit zwei schräg gekreuzten Reuten, die rechte schwarz, die linke silbern: 1 und 4 wieder geviert von Silber und Schwarz; 2 und 3 in Gold mit von Rot und Silber gestücktem Bord ein rot gekrönter und rot bewehrter schwarzer Löwe (verliehen durch Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg am 22. Dezember 1457).

Als Nachfolger der Grafen von Andechs-Meranien erhielten 1248 die zollerischen Burggrafen von Nürnberg das 1231 schon „civitas“ genannte Bayreuth. Die Siegelüberlieferung für die ältere Zeit ist sehr dürftig. Abdrucke sind erst vom 1429 an bekannt. Das Siegel, dessen Stempel nicht vor 1400 geschnitten worden sein kann, hat die Umschrift „sigillum - civitatis : in : bairewt. Der im Dreipaß stehende Halbrundschild zeigt lediglich die zwei schräg gekreuzten Reuten, die für den Ortsnamen „reden“ und Werkzeuge sind, mit denen man die an der Pflugschar haftende Erde wegscharrt. Die Reuten waren und sind das eigentliche Stadtzeichen. In der Einzahl kommt die Reute z. B. als Gegenstempel auf Prager Groschen im 15. Jahrhundert und als Eichzeichen der Zinngießer 1464 vor.
Das frühere Wappen unterscheidet sich von den Zeichen in Stempeln und Siegeln durch die Hinzunahme des gevierten Schildes der Stadtherren. Man findet ihn mit einer Reute oder den zwei gekreuzten Reuten in der Tuchmacherordnung von 1464, die übrigens auch von dem Tuchzeichen „in gestalt eines adlers“ (wohl des der Andechser) spricht, in jüngeren Beschauzeichen, in der Abbildung im Sibmacherschen Wappenbuch (1605/09) und in kleine Signeten aus dem 17. und 18. Jahrhundert mit dem Stadtnamen. Auf diese etwas reichere Gestaltung bezieht sich der Passus in dem Privileg von 1457 von „dem siechten wapen nach der swartzen und weysen veldung ... doch mit unterscheyde zweyer reuten“, welches die Stadt von alters her haben. Damals „pesserte“ der Landesfürst des Wappen durch die Verdopplung der zollerischen Vierung in 1 und 4 und Hinzufügung von zwei weiteren Feldern mit dem burggräflichen Löwen in rot-silbern gestückten Bord.
Mit der Verleihung eines Oberwappens mit Helm, weiß-roten Helmdecken und Helmzier sollte das städtische Vollwappen im Aussehen anderen Stadtwappen gleichgestellt werden, die längst dem Iandesherrlichen Vollwappen glichen. Das besonders reich gestaltete Kleinod bildet ein golden gekrönter schwarzer Löwe auf einem roten Hut mit Hermelinstulp zwischen zwei mehrfach von Silber und Rot geteilten Büffelhörnern, hinterlegt von den gekreuzten Reuten, die auch im Schild die Hauptfigur bleiben. Das ganze Arrangement erscheint auch im „S civitatis in bayrevt“ von 1457. Es blieb fortan unverändert in allen Stadtsiegeln, in zahlreichen farbigen Wiedergaben und auch auf Denkmälern. z. B. dem Wappenrelief am Alten Rathaus von 1724. An der Gestaltung selbst rüttelte man auch nicht nach der Eingliederung des Fürstentums Bayreuth in das Königreich Bayern 1810. Allerdings wurden gemäß der Verordnung von 1819 die Büffethörner und die Viertel mit der zollerischen Vierung weiß und blau, die Löwen rot in Schwarz tingiert. Diese oktroyierte Farbgebung erscheint noch in der Zeichnung des Stadtrates von 1839 und in der Bürgermeistermedaille von 1840.
Das Schrifttum des 19. Jahrhunderts wandte sich jedoch wieder der früheren Tingierung zu, wenn sie auch mitunter in Einzelheiten schwankte. Unsicher war man sich insbesondere in der Darstellung der Reuten. Schon im 18. Jahrhundert erhielten sie die Form von Knopfstöcken. In der Literatur werden sich als Streitkolben oder Feuerhaken, auf Grund einer schlechten Nachbildung von 1811 sogar als Totenbeine (Siebmacher) angesprochen. Lange Zeit erhielt sich die Mauerkrone nach dem Einheitsschema von 1813 als Schildbekrönung. Die neuesten Dienstsiegel seit 1928 zeigen vorschriftsmäßig nur den städtischen Schild ohne das Oberwappen. Dieses findet sich aber heute noch in repräsentativen Wappenwiedergaben entsprechend den ursprünglichen Anordnungen im Privileg von 1457.