Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Herzebrock-Clarholz

In einem von Grün und Silber (Weiß) schräggeteilten Schild in Grün unter einem silbernen (weißen) Schildhauptwellenbalken ein silbernes (weißes) springendes Pferd; in Silber (Weiß) ein grüner Baum.

Das Wappen der 1970 neu gebildeten Gemeinde wurde am 3. September 1970 genehmigt. Es vereint in sich die Symbole der ehemaligen Gemeindewappen Herzebrock und Clarholz, beide am 17. November 1936 genehmigt.

Wellenbalken und Pferd stehen für Herzebrock („Rossenbroc“ oder „Horsabruca“ = Pferdebruch/Pferdewiese); der Baum steht für Clarholz („Cleholte“ oder „Claholte“ = Holz / Wald auf Klei- / Lehmboden).