Bayern

Markt Großheubach

Ein gespaltenes Schild in Weiß und Rot, vorne ein freischwebendes schwarzes Andreaskreuz mit Tatzenbalken und hinten ein sechsspeichiges weißes Mainzer Rad.

Wie aus alten Unterlagen des Bayerischen Hauptstaatarchivs in München ersichtlich ist, hatte Großheubach ursprünglich kein eigenes Wappen. Das Großheubach Gericht allerdings hatte im 17. und 18. Jahrhundert ein „Gerichtssiegel“ und zwar bis etwa 1804, also bis zum Beginn der bayerischen Herrschaft im Untermaingebiet.

Dieses Siegel hatte etwa einen Durchmesser von 36mm und trug die folgende Inschrift:

„Grossen-Heybacher-Gerichtssiegel anno 1654“

Das Bild des Siegels zeigte ein so genanntes großes „Andreaskreuz“. Zwischen den Balken des Kreuzes war oben das Christusmonogramm IHS mit einem Stern abgebracht, beiderseits eine heraldische Rose und unten ein aus einem Stern hervor wachsende Pflanze mit drei Blüten.

Aus solch alten Gerichtssiegeln wurden oft neue Ortswappen gestaltet, allerdings nur mit Bildern, die „heraldisch geeignet“ waren. Das „Andreaskreuz“ in den alten Siegeln war als Wappenbild des Deutschen Ordens durchaus geeignet.
Das im Großheubacher Wappen geführte Kreuz stellte allerdings ein so genanntes „Tatenkreuz“ dar, das man willkürlich in die Stellung des Andreaskreuzes gesetzt hat.
Großheubach gehörte nur bis zum Jahr 1483/84 zum Deutschen Orden und kam dann in den Besitz von Kurmainz. Deshalb hat man dann in das Wappen das „sechsspeichige Mainzer Rad“ mit aufgenommen.

Die übrigen Symbole des alten Gerichtssiegels sind „heraldisch“ ungeeignet. Sie lassen sich wappenkundlich nicht erklären und wurden deshalb nicht in das Ortswappen von Großheubach übernommen.

So hat man schließlich das Großheubacher Wappen im Jahre 1956 nach einem Gutachten des oben genannten Hauptstaatsarchivs folgendermaßen gestalten lassen und genehmigt bekommen.