Bayern

Gemeinde Großaitingen

In von Weiß und Blau gerautetem Schild eine goldene Kugel mit Querstrich (Reichsapfel).

Nach einer 1772 erlassenen Anordnung von Fürstbischof Clemens Wenzeslaus hatten die Orte an der Hochstraße eigene Abzeichen zu führen, die sie an Grenzzeichen, Weidesäulen, Feuerlöschgeräten, Hohlmaßen und allem beweglichen Kommunaleigentum anzubringen hatten. Das einem Reichsapfel gleichende ursprüngliche Zeichen wurde damals offenbar in Anlehnung an das Wahrzeichen des Hauptortes Schwabmünchen gewählt, das seit 1562 einen Reichsapfel im Wappenschild führt. Großaitingen setzte nach der Einverleibung (1803) durch Bayern sein Zeichen in den bayerischen Rautenschild. Das um 1815 entstandene älteste Siegel mit der Umschrift: „RURALGEMEINDE - GROSAITINGEN" zeigt außerdem - die Landgemeinde andeutend - über dem beiderseits von Lorbeerzweigen umgebenden Schild drei Ähren zwischen einer Sense und einem Dreschflegel.

Nach der Entschließung des königlichen Staatsministeriums des Innern vom 22. März 1836 durfte sie das Wappenbild weiterführen.
Nach königlicher Entschließung vom 30. August 1838 müssten bei einer neuen Siegelgravierung neue heraldische Zeichen für dieses Wappen entworfen und zur höchsten Genehmigung vorgelegt werden.
Dies ist anscheinend aber leider nie geschehen. Auch bei der Neuannahme 1953 wurde dieser Umstand nicht beachtet und nicht ein neues Symbol aus der reichen Ortsgeschichte gewählt.
Gemäß Ziffer l der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 27.7.1928 kommen Ähren, Geräte und Zweige als Zutaten nicht mehr in Betracht, so dass sich obige Wappenbeschreibung ergibt.

(Quellen: Jahrbuch des Historischen Vereins von Schwaben und Neuburg 1838, S. 49; Stadler-Zollhöfer: Wappen der schwäbischen Gemeinden 1952, S. 151.)