Nordrhein-Westfalen

Stadtteil Büttgen

Unter weissem Schildhaupt, worin ein durchgehendes schwarzes Kreuz (Kurköln) in blau auf gelbem Boden reitend auf einem weissen Hengst, ein vollkommen gerüsteter Ritter, jedoch ohne Helm und Handschuhe, mit schwarzem Haupthaar und Spitzbart, in der Tracht des dreißigjährigen Krieges. Er hält einen gelben Marschallstab, hat gelbe Sporen, das Schlachtroß gelbe Eisen und Trense; Sattel, Riemen und Bauchgurt sind rot. Die Pistolentasche am Sattel ist gelb. In schwarzer Scheide hängt am gelben Koller das lange Schwert mit gelbem Griff. Eine rote Schärpe legt sich über den Harnisch des Ritters.

Wappen der ehemaligen Gemeinde Büttgen
Unter Weiss versteht man heraldisch ausgedrückt immer Silber, unter Gelb immer Gold.

Der dargestellte Riitter ist der Kaiserliche General Freiherr Jan van Werth.

Das Bild des Jan van Werth in dem Gemeindewappen wird mit der engen Verbindung Jan van Werths mit der Gemeinde Büttgen begründet, die seine Heimatgemeinde ist. Wenn auch nicht feststeht, dass Büttgen der Geburtsort Jan van Werths ist, so steht doch fest, dass, wie er selbst in seinem Testament zum Ausdruck bringt, einen großen Teil seiner Jugend in Büttgen verlebt hat. Seine enge Verbindung mit Büttgen wird von ihm selbst wohl am besten dadurch bezeugt, dass er in seinem Testament den Wunsch äußert, in der Pfarrkirche von Büttgen seine letzte Ruhestätte zu finden. Weiter macht er der Gemeinde Büttgen in seinem Testament folgendes Vermächtnis:
“Ich legiere und verschaffe der in dem Erzstift Köln liegenden Kirche zu Büttgen, wo ich erzogen wurde und von Jugend an größtenteils gewohnt habe, 1000 Taler dergestalt, dass diese Summe von dem Kirchenmeister so angelegt werden soll, dass im Jahre von den Zinsen für meinen Vater und meine Mutter sowie alle aus dem Werthschen Geschlecht verstorbenen Seelen vier Seelenämter gelesen werden. Ferner soll in der Kirche zu Büttgen am Tage seines Ablebens ein Jahrgedächtnis gehalten werden. In dem Testament war verfügt, dass aus den übrigen Zinserträgen dieser Summe für die an dem Jahrgedächtnis teilnehmenden Personen und insbesondere den Kindern ein Malter Weizen verbacken und die daraus verbackenen Wecken zur Verteilung gelangen sollten.“
Ferner vermachte Jan van Werth in dem Testament weitere 1000 Taler, deren Zinsen nach seinem Tode zur Beschaffung von Kleidern und Beköstigung der Armen von Büttgen verwandt werden sollten.
Treffend schreibt hierzu und zu dem Streit der Meinungen über den Geburtsort Jan van Werths der „Rheinische Antiquarius“: Mag das Geschlecht Jan van Werths aus Friesland oder aus dem Jülichen herstammen, mag Jan van Werth da oder dort geboren sein, nach Büttgen gehört er, dort empfing seine Seele die ersten Eindrücke und dahin, von dem Körper sich scheidend, wendet sie nochmals in dankbarer Erinnerung sich zurück.
Das Vermächtnis seines Testamentes ist bis zum ersten Weltkrieg noch in Büttgen gepflegt worden. Alljährlich wurde an seinem Todestag in der Pfarrkirche eine Seelenmesse gelesen und an alle Schulkinder und die Ortsarmen, die dem Seelenamt beiwohnten, ein aus Weizenmehl gebackener Weck verteilt. Diese Gepflogenheit musste infolge der Zwangsbewirtschaftungsmaßnahmen des ersten Weltkrieges leider eingestellt werden und ist später nicht wieder aufgenommen worden.
Trotzdem ist das Andenken Jan van Werths heute noch in Büttgen, das in ihm seinen größten und volkstümlichsten Sohn sieht, äußerst lebendig. Der Erhaltung seines Andenkens solI auch sein Bild in dem Wappen der Gemeinde dienen.