Hessen

Gemeinde Rodenbach

In Gold eine grüne Blätterkrone mit roten Steinen.

Mit dem Zusammenschluß der beiden ehemals selbständigen Gemeinden Ober- und Niederrodenbach am 1. März 1970 gingen nicht nur die Organe (Gemeindevorstand und Gemeindevertretung), sondern auch die Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinden unter. Für die neue Gemeinde mußte deshalb ein neues Wappen gefunden werden. Über das Aussehen des neuen Wappens diskutierten die alten Gemeindevertretungen der Ortsteile jeweils separat in ihrer letzten Sitzung vor dem Zusammenschluß am 26.2.1970. Beiden Gemeindevertretungen lagen gleichlautende Vorlagen der jeweiligen Gemeindevorstände vor. Danach wurde vorgeschlagen, daß die Gemeinde Rodenbach gemäß Schreiben des Hessischen Staatsarchivs in Wiesbaden das bisherige Wappen der Gemeinde Niederrodenbach führen soll, nämlich die grüne Blätterkrone mit roten Steinen auf gelbem Grund. Außerdem schlugen die Gemeindevorstände den Gemeindevertretungen vor zu beschließen, daß die neue Gemeinde erstmals eine Flagge führen soll. Hinsichtlich der Flagge lagen den Gemeindevertretungen verschiedene Vorschläge vor. Im Hanauer Anzeiger wird über die Sitzung der Gemeindevertretung Oberrodenbach wie folgt berichtet:
"Nicht ganz einer Meinung waren die ... Gemeindevertreter ... mit der Einführung eines Wappens für die neue Gemeinde Rodenbach ... Gemeindevertreter Börner (CDU) vertrat die Meinung, daß die Einführung eines Wappens für die neue Gemeinde verfrüht sei ... Außerdem befürwortete Börner ein Wappen mit Symbolen beider Gemeinden, um somit dem Gemeindezusammenschluß auch in einem neuen Wappen Ausdruck zu verleihen ... Einstimmigkeit hingegen bestand über die Farben der neuen Gemeindeflagge, die die Farben rot und gelb und das Wappen in einem weißen Karo in der Mitte trägt."
Das von dem Vorsitzenden verlesene Gutachten des Hauptstaatsarchives war vom Bürgermeister der Gemeinde Niederrodenbach beantragt worden und ging beiden Gemeinden am 14.2.1970 mit folgendem Wortlaut zu.

"Gutachten des Hessischen Hauptstaatsarchives vom 13.2.1970
(Aktz.: 515/70/Dr.Kr/V)
'Zu der Frage, wie das künftige Wappen der Gemeinde Rodenbach gestaltet werden soll, nehmen wir gutachtlich wie folgt Stellung:
Ein älteres Siegel, das als Grundlage für die Schaffung eines modernen Gemeindewappens dienen konnte, lag nur bei der Gemeinde Niederrodenbach in Gestalt der Laubkrone vor. Hier handelt es sich um ein sehr schönes Wappenzeichen, das bisher nur in einer hessischen Gemeinde als einziges Symbol geführt wird, nämlich von Niederrodenbach. Da ein einziges ansprechendes Wappensymbol in der Regel auch künstlerisch viel eindrucksvoller wirkt, als eine Verbindung mehrerer Symbole, würden wir es für richtig halten, wenn auch die neue Gemeinde Rodenbach die grüne Blätterkrone auf goldenem Grund als Wappen führen würde.
Nur für den Fall, daß diese Lösung unter keinen Umständen erreicht werden kann, könnten wir dazu raten, außer der Blätterkrone auch zwei gekreuzte Rodehacken in einen dann wellenförmig schräggeteilten Schild aufzunehmen. Damit wären zwei Elemente aus dem Niederrodenbacher Wappen übernommen, die in der beliebten Form des 'redenden Wappens' auf den Ortsnamen ('roden' und 'bach') hindeuten. Dagegen würden wir davon abraten, die silbernen Schlüssel als Hinweis auf die frühere Verbindung der Gemeinde Oberrodenbach zum Petersstift in Mainz in das Wappen aufzunehmen, da diese ein sehr oft benutztes Wappensymbol darstellen. Zwar könnte für ihre Aufnahme sprechen, daß sie auf alten Grenzsteinen in der Gemarkung Oberrodenbachs überliefert sind. Doch ist nicht bekannt, daß sie auch im Siegel der Gemeinde benutzt wurden; es könnte sich bei den Steinen lediglich um die Kennzeichnung der Grenzen des Klosterguts handeln.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Vertretungskörperschaften Ihrer beiden Gemeinden sich für ein Wappen entscheiden würden, das nicht mit zu vielen Symbolen belastet ist, und damit in diesem Fall die gewiß auch gewichtigen historischen Erinnerungen gegenüber künstlerischen Erwägungen zurückstellen würden.
Einen Durchschlag dieses Schreibens senden wir gleichzeitig an die Gemeinde Oberrodenbach.
Mit vorzüglicher Hochachtung
i.A.
gez. Kropat
Dr. Kropat"

Der Entwurf für die neue Gemeindefahne, der von beiden Gemeinden akzeptiert wurde, sah eine rote und eine gelbe Fahnenbahn vor, in der Mitte durch einen weißen Rhombus unterbrochen, in dem das Wappen enthalten ist.
Mit Schreiben vom 20. März 1970 beauftragte der bis zur Neuwahl eines neuen Bürgermeisters als Staatsbeauftragter eingesetzte frühere Bürgermeister der Gemeinde Niederrodenbach, Hermann Knobel, das Hauptstaatsarchiv durch einen Heraldiker einen Entwurf fertigen zu lassen, der dem Genehmigungsantrag an das Innenministerium beigefügt werden könne.
Nach einigen Vorschlägen des Wappenzeichners Heinz Ritt einigten sich die Staatsbeauftragten dann letztendlich auf einen Entwurf, der im Gutachten des Hessischen Hauptstaatsarchivs vom 31. Juli 1970 wie folgt beschrieben ist:

"HESSISCHES HAUPTSTAATSARCHIV
6200 WIESBADEN – MAINZER STRAßE 8
Tgb.-Nr. 2937/70 31. Juli 1970
Gutachten über den Flaggenentwurf für die Gemeinde Rodenbach Kreis Hanau
Die Gemeindevertretungen der früheren Orte Nieder- und Oberrodenbach, die jetzt zur Gemeinde Rodenbach vereinigt sind, hatten am 26. Februar 1970 beschlossen, das bisherige Wappen der Gemeinde Niederrodenbach auch von der neugebildeten Gemeinde Rodenbach weiterführen zu lassen.
Nunmehr wünscht diese Gemeinde auch die Verleihung einer Flagge. Der vorliegende Entwurf zeigt in der von Rot und Gelb gespaltenen Flaggenbahn oben das Wappensymbol der Gemeinde, die grüne Laubkrone. Er ist von dem Wappenzeichner Heinz Ritt künstlerisch und heraldisch einwandfrei gestaltet. Das Hessische Hauptstaatsarchiv befürwortet daher den Antrag der Gemeinde Rodenbach auf Flaggenverleihung.
Die Flaggenbeschreibung lautet:
'Die Flagge zeigt die beiden Farben Rot und Gelb, oben eine grüne Laubkrone.'
i.A.
gez. Kropat
Dr. Kropat"

Die Urkunde mit der Genehmigung eines Wappens und einer Flagge für die neue Gemeinde Rodenbach ging kurz vor Weihnachten, am 20. Dezember 1970, im Rathaus ein.
Anläßlich des 975-jährigen Gemeindejubiläums wurde zur Ausschmückung der Festzugsstraße eine 80x200 cm große Jubiläumsfahne in großer Stückzahl (ca. 300 Exemplare) hergestellt und an interessierte Einwohner verkauft. Sie unterscheidet sich von der offiziellen Gemeindefahne dadurch, daß im oberen Teil der rot-gelb gestreiften Fahnenbahnen nicht die grüne Laubkrone allein, sondern das gesamte Wappen mit Blätterkrone und Wappenschild abgebildet ist.
Um Mißbrauch mit dem Gemeindewappen zu vermeiden und um sicher zu stellen, daß die Organe der Gemeinde über einzigartige Urkunden, Briefköpfe und Repräsentationsgeschenke mit dem Gemeindewappen verfügen, hat die Gemeindevertretung am 24.4.1986 eine besondere Satzung zum Schutze des Gemeindewappens beschlossen. Danach kann der Gemeindevorstand Dritten auf Antrag und im Einzelfall die Verwendung des Gemeindewappens gestatten.
Bei der Darstellung des Rodenbacher Wappens in Briefen, Siegeln, Repräsentationsartikeln, Fahnen etc. lassen sich zwei unterschiedliche Ausführungsvarianten erkennen, die gleichberechtigt nebeneinander stehen. Zum einen handelt es sich um die Variante mit Strichen im linken oberen Rand des Wappenschildes und zwischen den Steinen in der Blätterkrone. Zum anderen findet sich die Variante, die ohne derartige Striche auskommt.
Bei diesen Strichen handelt es sich um Schattierungselemente, die eine größere Plastizität des Wappens bewirken sollen. Diese Schattierungen, wie im übrigen auch die auffällige Gestaltung der beiden oberen Ecken des Wappenschildes, sind "Markenzeichen" des Heraldikers Heinz Ritt aus Bad Nauheim. Diese im Rahmen der heraldischen Freiheit dem Künstler und Wappenzeichner eingeräumten Spielräume und Gestaltungselemente zählen nicht zu den heraldischen Merkmalen, die in einer Wappenbeschreibung festgehalten werden. Diese Elemente können je nach Geschmack und Verwendungszweck des Wappens weggelassen werden, ohne das Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinde Rodenbach an sich zu verfälschen.