Schleswig-Holstein

Beschreibung der Wappen der amtsangehörigen Kommunen vom Amt Kisdorf

Gemeinde  Hüttblek

Gemeinde Hüttblek
In Rot eine erhöhte silberne Spitze, belegt mit einer aus einem grünen Dreiberg herauswachsenden Pflanze des gefleckten Knabenkrautes mit grünen, schwarzgefleckten Blättern und roten Blüten.
Die Schildteilung durch eine sowohl ein Hausdach als auch einen Rodungskeil nachzeichnende Spitze setzt den Namen der Gemeinde "redend" ins Bild: Hüttblek ist gleichbedeutend mit einer "freien Fläche vor einer Hütte". Gemeint ist ein Kahlschlag im Kisdorfer Wohld, durch den das Holz zum Betrieb der in der ersten Hälfte des 16. Jh. an dieser Stelle unterhaltenen Glashütte gewonnen wurde. Im Hinblick auf den Industriebetrieb hieß der Ort zunächst nur "Hütten". Seit 1523 wurde die Rodungsfläche zusätzlich für bäuerliche Siedlung genutzt. Die Landwirtschaft ist seither die hauptsächliche Nutzungsform geblieben. Der grüne Dreiberg im Schildfuß des Wappens verdeutlicht die Lage Hüttbleks in der hügeligen Endmoränenlandschaft des Kisdorfer Wohlds. Aus dem Berg wachsend bildet das Knabenkraut die auffälligste Figur des Wappens. Diese Orchideenart ist im Gemeindegebiet stellenweise noch vorhanden. Ebenso wie diese seltene und gefährdete Pflanze geschützt und bewahrt wird, soll auch der Ort Hüttblek selbst nach dem Wunsch seiner Bewohner in seiner naturnahen, dörflichen Struktur erhalten und geschützt werden. Die drei grünen Blätter weisen auf die ersten drei Siedler hin. Die roten Blüten und Knospen sind als Sinnbilder einer gedeihlichen Entwicklung des Ortes bis heute und in Zukunft zu verstehen.

Gemeinde  Kattendorf

Gemeinde Kattendorf
Über grünem Wellenschildfuß, dieser belegt mit zwei silbernen Wellenfäden, in Gold ein dreiblättriger grüner Stechpalmenzweig.
Die sprachgeschichtliche Deutung des Ortsnamens Kattendorf läßt zwei Schlüsse zu: Er kann einerseits als "Katzendorf", andererseits als "Dorf am schmutzigen, d.h. moorigen Wasser" verstanden werden. Die gewählten Wappenfiguren beziehen sich jedoch nicht auf den Ortsnamen, sondern in erster Linie auf naturräumliche Gegebenheiten im Gemeindebezirk. Die Wellenlinien im Schildfuß deuten die Kattenbek am südlichen Rand des Gemeindegebietes an. Bei der Stechpalme (Ilex) als zweiter Wappenfigur handelt es sich um eine zwar zerstreut, aber doch regelmäßig in den Waldgebieten der Gemeinde anzutreffende Strauchart, die in Norddeutschland unter der Bezeichnung "Hülse" bekannt ist. Außerdem ist sie als wintergrüner Busch in den Hausgärten, insbesondere der Neubaugebiete, beliebt. Schließlich verkörpert der Stechpalmenzweig als ganze Figur die Gemeinde, während die Blätter drei das Ortsbild mitgestaltende Neubaugebiete vertreten.

Das Wappen wurde am 24.11.1994 genehmigt. Entwurfsverfasser war Jens Lucke, Kattendorf.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Kommunalen Wappenrolle des Landesarchivs Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de) entnommen.

Gemeinde  Kisdorf

Zur Zeit ist noch kein Wappen vorhanden.

Gemeinde  Oersdorf

Zur Zeit ist noch kein Wappen vorhanden.

Gemeinde  Sievershütten

Zur Zeit ist noch kein Wappen vorhanden.

Gemeinde  Struvenhütten

Gemeinde Struvenhütten
Von Rot und Grün durch einen schräglaufenden silbernen Wellenbalken geteilt. Oben ein bedachter silberner Glasbrennofen. Unten ein silbernes Buchenblatt mit Fruchtstand.
Der das Wappenschild in zwei gleiche Teile teilende schräglaufende silberne Wellenbalken steht als Symbol fiir die ortsprägende Lage in der Niederung der Schmalfelder Au. Im oberen linken roten Feld steht in Silber das Symbol eines mittelalterlichen Glasbrennofens. Diese im Mittelalter verbreiteten Waldglashütten wechselten ihre Standorte nach einigen Jahren, immer wenn die Brennholzvorräte in der jeweiligen Umgebung verbraucht waren. Sie besaBen kein festes Gebäude, sondern nur eine einfache Überdachung. Wahrscheinlich hat es bereits um 1436 eine Glashütte an der Schmalfelder Au gegeben. Erwiesen ist, daß um 1540 die Glashütte aus Hüttblek nach Struvenhütten verlegt wurde und dort bis zur Zerstörung durch die Schweden 1643 betrieben wurde. Im unteren rechten grünen Feld steht ein silbernes Buchenblatt mit Fruchtstand. Buchen sind auch heute noch in den Waldungen der Gemarkung weit verbreitet und prägend.

Gemeinde  Stuvenborn

Zur Zeit ist noch kein Wappen vorhanden.

Gemeinde  Wakendorf II

Gemeinde Wakendorf II
Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Silber drei 2 : 1 gestellte grüne, jeweils mit einer goldenen Blüte belegte Blätter der Sumpfdotterblume.
„Grön is de Grund mit Dotterblomen dree
Un sachen slikt de Alster sik
Dat is dat Wappen vun Wakendörp twee“

Das Wappen wurde im Dezember 1988 offiziell durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein genehmigt.

Historisch begründet wurde das Wappenbild wie folgt: Die Sumpfdotterblumen deuten auf das Wakendorfer Moor hin, das in der Geschichte des Dorfes während des großen Nordischen Krieges zwischen Dänemark und Schweden von 1700 bis 1721 als Flucht- und Verteidigungsort eine große Bedeutung hatte. Noch heute weisen Kirchenbücher die Eintragung auf: „Geboren auf dem Wakendorfer Moor“. Der Wellenbalken versinnbildlicht die Alster, die durch die grünen Niederungen um Wakendorf fließt.

Gemeinde  Winsen (Holstein)

Zur Zeit ist noch kein Wappen vorhanden.