In Blau ein goldgekrönter und bewehrter, achtfach von Rot und Silber quergestreifter Löwe, umgeben von acht silbernen Sternen.
Das oben gezeigte Hoheitszeichen ist geschützt und darf von privater Seite nicht genutzt werden. Dafür steht ein von der Landesregierung freigegebenes abgewandeltes Landeswappen (Signet) zur Verfügung, das von jedermann aus dem Internet heruntergeladn und kosten- und genehmigungsfrei verwendet werden kann. Sie finden dieses auf der Internet-Seite des Freistaates Thüringen unter www.thueringen.de unter dem Link „Service“. Eine Abbildung dieses Signets ist unten zu sehen.
Der Nachfolgende Text entstammt einer Broschüre, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen:
„Am 10. Januar 1991 beschloß der Thüringer Landtag das Gesetz über die Hoheitszeichen Thüringens, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen Nr. 7/1991. Danach zeigt das Thüringer Landeswappen in Blau einen goldgekrönten und bewehrten, achtfach von Rot und Silber quergestreiften Löwen, umgeben von acht silbernen Sternen. Fällt bei erster Betrachtung dieses Wappens zunächst eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Wappen des Landes Hessen auf, zeigen sich bei genauem Vergleich jedoch vier wichtige Unterschiede: Der hessische Löwe ist zehnfach quergestreift, wobei diese Streifung von oben her mit Silber beginnt, er ist ungekrönt, und auf den Schildgrund sind keine Sterne gestreut.
Welche Gründe führten dazu, dem 1990 neuentstandenen Land Thüringen auch ein neues Wappen zu geben, das sich auffallend von seinen Vorgängerwappen unterscheidet, aber auch Elemente aus früheren Wappen übernimmt, mit dem "bunten Löwen" jedoch ganz bewußt eine Verbindung zum hessischen Wappen herstellt.
Das Thüringer Landeswappen
Thüringen, über Jahrhunderte hinweg mehr ein kulturhistorisch-geographischer Begriff, entstand als administrative Einheit erst am 1. Mai 1920 auf der Grundlage des am 23. April 1920 von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetzes über die Bildung des Landes Thüringen als Zusammenschluß der sieben ehemaligen Herzog- bzw. Fürstentümer (die bis zum Ende der Monarchie in Deutschland souveräne Staaten gewesen waren) Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha (ohne Coburg), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, beiden Fürstentümern Reuß, die sich 1919 zum Volksstaat Reuß vereinigt hatten, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Die territoriale Einheit Thüringens war damit jedoch nicht hergestellt, denn der preußische Regierungsbezirk Erfurt mit seinen beiden Exklaven Schleusingen und Ziegenrück sowie der Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau konnten dem Gemeinschaftsvertrag zur Bildung des Freistaates Thüringen nicht beitreten. Nach über 400 Jahren territorialer Zersplitterung war aber damit ein großer Teil Thüringens wieder in einem Staatsverband zusammengeschlossen.
Vollwappen des Wettiner Landgrafen Albrecht um 1265
(Zeichnung Peter Heß)
In der Frage eines Wappens für den Freistaat kam es im Landtag zu teilweise heftigen Kontroversen. Zunächst hatte die Regierung bereits acht Wochen nach ihrer Bestätigung am 18. Januar 1921 dem Landtag den „Entwurf eines Gesetzes über das Wappen und die Landesfarben Thüringens" zur Beschlußfassung zugeleitet. Danach sollte das Wappen als Symbol des Zusammenschlusses der thüringischen Einzelstaaten aus sieben silbernen Sternen auf rotem Grund gebildet werden. Der Wappenkopf sollte aus dem „zur Hälfte aufsteigenden altthüringer weiß und rot gestreiften Löwen" bestehen. Die Ähnlichkeit zum US-amerikanischen Sternenbanner war gewollt, die USA wurden als Symbol der Demokratie angesehen. Streng genommen enthielt aber diese Überlegung einen Denkfehler, denn Thüringen hatte, im Unterschied zu den USA, die Einzelstaaten aufgehoben.
Daß der bunte Löwe der Thüringer Landgrafen nur „halbiert“ (heraldisch: wachsend) auf den Schild aufgesetzt wurde, begründete man damit, dass der Löwe als „Sinnbild der Raum- und Machtgier“ abzulehnen sei. Ein Kompromißvorschlag des Regierungschefs sah allerdings auch vor, aus Traditionsgründen den Landgrafenlöwen zusammen mit den Sternen in das Wappen hineinzunehmen, also gestalterisch entsprechend miteinander zu kombinieren - ein Gedanke, der erst siebzig Jahre später verwirklicht wurde. 1921 lehnte man ihn ab. Feudale Symbole jedweder Art waren damals unerwünscht. Deswegen wurde vorgeschlagen, „Symbole der modernen gesellschaftlichen Arbeit" in das Wappen aufzunehmen, schon weil der Löwe viel zu oft in der deutschen Heraldik vorkäme; von einem siebenzackigen silbernen Stern auf rotem Grund war die Rede, dann erschien einigen Abgeordneten das dominierende Rot suspekt, ein lächelnder Mond mit sechs Trabanten wurde ebenso vorgeschlagen wie ein Wappen mit sieben Tannenzapfen. Die Debatte hatte jeden sachlichen Boden verloren, und das Ergebnis war dann auch entsprechend. Am Ende stand ein Allerweltswappen, per Gesetz am 7. April 1921 verkündet: Das Wappen des Landes Thüringen bilden sieben silberne Sterne auf rotem Grund. (1)
Thüringer Wappen von 1921
Den Abgeordneten des Thüringer Landtages fehlte damals Verständnis dafür, was Wappen eigentlich sind, nämlich „in die Form der mittelalterlichen Schutzwaffen, Helm und Schild, gebrachte, nach bestimmten Grundsätzen und Regeln verfertigte erbliche Bilder, … die als bleibende Abzeichen geführt werden." (2) Sie haben also nur aus der Geschichte heraus ihren Sinn und können nicht nach Belieben wie Firmenschilder gewechselt werden.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde aus dem Freistaat ein politisch unselbständiger Gau, dessen gleichgeschaltetem Landtag nach dem Stimmenverhältnis der Reichstagswahl von 1933 (ohne Kommunisten) ein vom Gauleiter eingesetzter Ministerpräsident vorstand. Thüringen erhielt ein neues Wappen, welches das allgemein sächsische Rautenkranzwappen für die ernestinischen Länder mit dem kaiserlichen Doppeladler, der den Schwarzburgern anläßlich ihrer Erhebung in den Reichsfürstenstand als Gnadenwappen verliehen worden war, dem reußischen Löwen und der Henneberger Henne vereinte, belegt mit dem achtfach von Silber und Rot quergestreiften Löwen in Blau, der ein goldenes Hakenkreuz darbrachte. Der Herzschild bildete bis 1945 als sog. Kleines Wappen zugleich das Siegel der Landesbehörden.
Thüringer Wappen von 1933 mit „hessischer Streifung" des Landgrafenlöwen
(Zeichnung: Otto Hupp)
Mit dem Untergang des Dritten Reiches verschwand auch dieses, als „Thüringer Tiergarten" bespöttelte Wappen, und im Juli 1945 erhielt Thüringen sein nunmehr drittes Hoheitszeichen, einen (in der Urzeichnung goldenen) Löwen auf rotem Grund, umgeben von jetzt acht silbernen Sternen. Das entsprechende Gesetz vom 13. August 1945 machte jedoch keine Angabe zur Tingierung (Farbgebung) des Löwen, so daß es nicht verwundert, wenn die wichtigste heraldische Figur später auch in Silber erscheinen konnte. Damit war aber die heraldische Vorschrift verletzt, daß jede Wappenschöpfung exakt beschrieben (blasoniert) werden muß.
Bereits am 28. Juni 1945 hatte der von der amerikanischen Militärverwaltung eingesetzte erste Nachkriegs-Regierungspräsident Hermann Brill in einer Sitzung des Regierungskollegiums vorgeschlagen, das Wappen von 1921 wieder einzuführen und durch einen achten Stern für die dem neuen Land Thüringen eingegliederten preußischen Gebietsteile zu ergänzen.
Nachdem die Sowjetische Militäradministration für Thüringen jedoch Mitte Juli 1945 Brill seines Amtes enthoben und durch den Geraer Rechtsanwalt Rudolf Paul ersetzt hatte, ordnete dieser die Aufnahme eines Löwen in das neue Landeswappen an. Möglicherweise schwebte ihm dabei der reußische Löwe im Stadtwappen von Gera vor, denn anders ist dessen goldene Tingierung nicht zu erklären.
1964 erzählte Heinrich Hoffmann, der zuerst Brills, dann Pauls Stellvertreter war, der neue Regierungspräsident habe als erste Amtshandlung für seinen Dienstwagen einen Stander verlangt, auf dem der „berühmte Meißner Löwe" prangen sollte. Dagegen habe er, Hoffmann, die Wiedereinführung des Freistaat-Wappens mit nunmehr acht Sternen vorgeschlagen, da der Löwe nun wirklich „kein friedliches Tier" sei. (3)
Die Legende vom Meißner Löwen ist eine nachträgliche Erfindung Hoffmanns, der damit Paul Sachverstand in historischen und heraldischen Fragen absprach, um seinen angemaßten Anteil an dem neuen Thüringer Wappen in den Vordergrund zu rücken. Zwischen 1945 und 1952 wurde der goldene bzw. silberne Löwe niemals als Meißner Wappentier interpretiert, denn das Wappen der Mark Meißen zeigt einen schwarzen Löwen in Gold und hätte für Thüringen auch überhaupt keinen Sinn ergeben. Das neue Wappen war also eine Kombination des Wappens von 1921 mit dem häufigen heraldischen Symbol eines Löwen, der aber in seiner goldenen Tingierung auf rotem Grund in Thüringen historisch nicht zu begründen ist.
Seit der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde es in Europa üblich, Wappen anzunehmen. Sie dienten ursprünglich als bemalte Schilde nur dazu, die gepanzerten Ritter in Kämpfen und Turnierspielen voneinander zu unterscheiden. Bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918 führte keine der früheren Territorialherrschaften ein derart tingiertes Löwenwappen. Die Landgrafen aus dem Hause Wettin führten oft neben dem Wappen der Landgrafschaft das der Mark Meißen in ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Markgrafen von Meißen (beide Titel waren im Rang gleich). Sie symbolisierten mit diesen beiden Wappen also ihre Besitzstände.
Wie das 1921er Wappen stellt auch das von 1945 eine Verletzung des heraldischen Erbprinzips dar und ist also kein „Stenogramm der Geschichte", wie der englische Heraldiker Antony Wagner die Wappen definierte. Die in einer knappen halben Stunde formulierte Neuschöpfung, an der, wie Hoffmann schreibt, kein Historiker beteiligt war, erschwert den Zugang zur thüringischen Geschichte und reduziert sie lediglich auf die Jahre seit der Vereinigung der thüringischen Kleinstaaten.
Der nach bildhaftem Ausdruck strebende mittelalterliche Mensch sah in den heraldischen Figuren und Zeichen Symbole weltlicher und geistlicher Macht. Adler, Löwen und Krone waren dafür natürlich besonders prädestiniert. Im Grunde gilt das auch heute noch. In der konkreten historischen Situation des Jahres 1945 aber waren die Symbole des alten Deutschen Reiches mit dem schrecklichen Erbe des Nationalsozialismus regelrecht belastet. Und in Thüringen im besonderen hatte sich das Hitlerregime eben auch des Landgrafenlöwens bedient. Äußeres Zeichen dafür war das goldene Hakenkreuz, das man ihm in die Pranke gegeben hatte. Das alte Landgrafenwappen war nicht nur mißbraucht, sondern auch optisch verschandelt worden. Ein derart diskreditiertes Symbol erschien daher nicht geeignet, den demokratischen Neuaufbau zu begleiten. So gesehen ist die goldene Löwentingierung natürlich auch ein Symbol, und das Wappen wird damit zu einem Dokument der Zeitgeschichte.
Das Wappen Thüringens nach 1945
Sehr bald jedoch begann unter dem goldenen Löwen neues Unrecht das alte zu ersetzen. Am 20. Oktober 1946 fanden die letzten freien Landtagswahlen statt, die für die aus SPD und KPD zwangsweise vereinigte SED 50 von 100 Mandaten erbrachte. Die letzten Landtagswahlen 1950 erfolgten dann bereits nach dem Wahlgesetz der DDR, wonach die kandidierenden Parteien das „Recht" hatten, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen. Dieses Prinzip der Einheitslisten ließ jede „Wahl" zu einem bloßen Ritual erstarren. Hatte Rudolf Paul die sich anbahnende politische Entwicklung in Deutschland auf der Sitzung des süddeutschen Länderrates im Juni 1946 noch durchaus realistisch mit den Worten beschrieben: „Viel einschneidender als die Zerschneidung des deutschen Raumes in Zonen sehe ich eine Gefahr aufdämmern, die Gefahr der Zerreißung in Ideologien", so beantragte er auf der einzigen gesamtdeutschen Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 1947 in München namens seiner ostdeutschen Kollegen die Bildung eines deutschen Einheitsstaates, wobei er den westdeutschen Widerstand gegen die SED völlig ignorierte, um sich wenige Monate darauf nach Westen abzusetzen.
Mußte sich die SED in den ersten Nachkriegsjahren aus rein praktischen Gründen noch der ungeliebten Länder bedienen, die sie jedoch gleichzeitig von innen heraus systematisch aufbrach, so war schließlich das föderative Prinzip 1952 dem „Aufbau des Sozialismus", d. h. der endgültigen Durchsetzung des zentralistischen Machtapparates, im Wege, und so wurde auch das erst sieben Jahre zuvor gebildete Land Thüringen samt seinem Wappen auf „Empfehlung" der SED als „historisch überlebtes feudales Relikt" durch die inzwischen gleichgeschaltete Volkskammer per Gesetz beseitigt. Die ungenügende Berücksichtigung historischer Grundlagen in Thüringens Wappen von 1945 ist kein Einzelfall. Ausgenommen Sachsen erhielten die anderen Länder der Sowjetischen Besatzungszone Wappen, in denen sich die Geschichte dieser Länder entweder nur teilweise oder überhaupt nicht widerspiegelt.
Ein historisches Wappen für ein wiedergegründetes Thüringen
Als sich 1990 die Neubildung der Länder in der noch bestehenden DDR abzeichnete, konnte bei der Frage, welches Symbol Thüringen zu geben war, die Aufgabe nur darin bestehen, die historische Quelle wiederzufinden, als das erste Thüringer Wappen entstanden war und seither die Geschichte unseres Landes begleitete. Dieses Symbol aber ist der bunte Löwe der Thüringer Landgrafen, und die Begründung dafür ergibt sich aus der Rolle und Bedeutung der Landgrafen in der thüringischen Geschichte.
Die Landgrafen waren im Rang zwischen Graf und Herzog stehende königliche Beamte und übten außer in ihrer Landgrafschaft noch in einem weit größeren Gebiet die Wahrung des Landfriedens und das Geleitrecht aus. Seit 1181 auch im Besitz der Pfalzgrafenwürde von Sachsen, gehörten sie zu jenen 16 weltlichen Großen, die allein als weltliche Reichsfürsten galten. In der Zeit des beginnenden Verfalls der kaiserlichen Zentralgewalt sicherten sie dem Land weitgehend politische Stabilität, indem sie den thüringischen Adel zur Anerkennung ihrer Oberhoheit zwangen. Das Wappen mit dem bunten Löwen erscheint erstmals unter Landgraf Hermann I. (1190-1217) aus dem Geschlecht der Ludowinger.
Als 1247 das Geschlecht der Ludowinger im Mannesstamm erloschen war, ergriff der Wettiner Heinrich von Meißen auf Grund einer bereits 1242 von Kaiser Friedrich II. erhaltenen Eventualbelehnung von der Landgrafschaft, die damals auch weite Teile Nord- und Mittelhessens umfaßte, Besitz. Sophie von Brabant, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und der heiligen Elisabeth, hatte sich zunächst mit ihrem hessischen Erbteil begnügt, machte dann jedoch weitere Ansprüche auch in Thüringen geltend, die sie aber nicht durchsetzen konnte. Im Ergebnis des von 1247 bis 1263 währenden Erbfolgestreits kam es schließlich zur endgültigen Trennung zwischen Thüringen und Hessen, doch behielten sowohl die Wettiner, als auch die hessischen Erben für ihre bereits 1248 gebildete Landgrafschaft Hessen das Wappen mit dem bunten Löwen bei. Bis 1918 blieb es in den Gesamtwappen der meisten ernestinischen Herzogtümer ebenso als Zeichen für Thüringen erhalten, wie im Großen Wappen des Königreichs Sachsen. Dadurch aber ließen sich die beiden Teile der einstigen ludowingischen Landgrafschaft heraldisch nicht voneinander abgrenzen. Zwar hatte bereits der zweite Wettiner Landgraf Albrecht das achtfach von Rot und Silber gestreifte Wappen Konrads von Thüringen (gest. 1240) übernommen, doch finden sich später auch wieder Streifungen, die von oben her mit Silber beginnen, und noch im Großen Sächsischen Wappen stimmt der bunte Löwe hinsichtlich Anzahl der Streifen und Reihenfolge ihrer Tingierung mit dem im Wappen des Großherzogtums Hessen, aus dem das Hessenwappen hervorging, überein.
1815 hatte jedoch Preußen von der sächsischen Krone den „Thüringer Kreis" übernommen, jenen Teil der ehemaligen Landgrafschaft, der mit der Wettiner Erbteilung von 1485 an die albertinische Linie gefallen und 1547 von Kurfürst Moritz von Sachsen in einer eigenen Verwaltungseinheit mit der Hauptstadt Weißenfels zusammengefaßt worden war. Dazu kam 1866 die Einverleibung von Kurhessen und Nassau. Um diese Erwerbungen im Großen Preußischen Wappen heraldisch dokumentieren zu können, wählte man für Thüringen wie für Hessen die achtfache Streifung des Löwenwappens von Konrad von Thüringen, begann sie für Hessen, analog dem großherzoglich bunten Löwen, von oben her mit Silber, für Thüringen aber mit Rot, wodurch die heraldische Abgrenzung hergestellt war. (4) (5)
Die Frage nach dem Ursprung der doch recht ungewöhnlichen Streifung des Löwen läßt sich nicht beantworten. Die auf den Marburger Historiker von Brockhusen zurückgehende Ansicht, Landgraf Ludwig III. (1172-1190) habe bereits auf seinem 1182-1185 geführten zweiten Siegel einen von Rot und Silber siebenmal geteilten steigenden Löwen in Blau geführt, hielt der Nachprüfung nicht stand. Keines der sechs erhaltenen Fragmente dieses Siegels läßt ein Wappen erkennen, und auch die Reiterbrakteaten (Hochrandmünzen) Ludwigs III. zeigen keinerlei Wappendarstellungen. Damit wurden auch keine Belege für die Annahme gefunden, die Löwenstreifung sei aus der weit älteren Lehnsfahne der Landgrafschaft übernommen worden. Mit Sicherheit sind Rot und Weiß die Mainzer Farben, die sich bei Adligen, die in enger Verbindung zum Erzbistum Mainz standen, oft zu finden sind. Zwischen 1921 und 1952 wurden sie in der Kombination Weiß-Rot als horizontale Streifen in der Landesflagge geführt und so auch 1991 übernommen. In der Spiegelung ergeben sie die hessische Kombination Rot-Weiß, wodurch die engen geschichtlichen Verbindungen beider Länder auch in den Flaggen eindrucksvoll dokumentiert sind.
So steht das Thüringer Wappen von 1991 zum einen in der Tradition einer mehr als siebenhundertjährigen Geschichte dieses Landes, wobei zugleich eine saubere heraldische Abgrenzung gegenüber Hessen vorliegt, zum anderen ist es mit seinen silbernen Sternen den demokratischen Traditionen des 20. Jahrhunderts verpflichtet.
Peter Heß
Literatur
(1) Heinrich Hoffmann, "Das Sternenwappen Thüringens" in: Eichsfelder Heimathefte 3/1966, S. 172-176
(2) Gert Oswald, "Lexikon der Heraldik", Leipzig 1984
(3) Heinrich Hoffmann, "Geburtshilfe für die Hoheitszeichen Thüringens 1945" in: Eichsfelder Heimathefte 4/1964, S. 228-231
(4) Peter Bühner, "Das Thüringische Wappen. Eine Denkschrift für den Landtag und die Regierung des Landes Thüringen", Mühlhausen 1990, unveröffentlichtes Manuskript beim Thüringer Innenministerium
(5) Axel Stelzner; Peter Heß; Peter Bühner; Frank Boblenz; Das gültige Thüringer Wappen in: Thüringen-Magazin 1/1991, S. 32-33
Signet des Thüringer Wappens
Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landes Thueringen finden Sie auf dieser
Wappenübersicht.