Im gespaltenen Schild rechts in Gold zwei blaue, rotbewehrte, übereinander schreitende, einwärts gekehrte Löwen für Schleswig, links in Rot das silberne holsteinische Nesselblatt.
Lange bevor die Herzogtümer Schleswig und Holstein per Bindestrich geeint wurden, entstanden die Symbole für die beiden Landesteile. Schleswig übernahm die Löwen des dänischen Lehnsherren. Drei davon zieren noch heute das Staatswappen unseres nördlichen Nachbarn. Als Zeichen, daß die Schleswiger Löwen nur für einen Teil des Königreiches standen, wurde ein im Mittelalter übliches Verfahren gewählt, man "minderte" das Wappen der Herrschaft. Aus den drei dänischen wurden so die zwei schleswigschen Löwen. Auch in Holstein prangte ursprünglich ein Löwe im Wappen der Schauenburger. Seit Anfang des 12. Jahrhunderts verschwand er jedoch aus dem Wappen. Im überlieferten Siegel blieb nur der gezackte Rand des Schildes. Er erinnerte an die Form eines Nesselblattes. Als solches wurde er schließlich gedeutet. Löwen und Nesselblatt kamen erstmals 1386 im Wappen Gerhards VI. zusammen, als der holsteinische Graf von der dänischen Königin Margarethe auch mit dem Herzogtum Schleswig belehnt wurde. Das Wappen war jedoch noch in vier Felder geteilt. Nur noch zwei Felder, fast schon die heutige Form, sind auf dem Stempelpapier der Glückstädter Kanzlei 1689 zu finden. Ab 1837 findet sich das Wappen auch auf den Knöpfen und Epauletten der schleswig-holsteinischen Ritterschaft; während der Erhebungszeit ab 1848 ziert es Uniformen. Als die Preußen 1867 die Herzogtümer Schleswig und Holstein als eine Provinz annektierten, behielten sie dieses Wappen bei. Die Preußen drehten jedoch die Löwen um. Sie sehen seitdem nicht mehr aus dem Schild heraus, sondern auf das Nesselblatt. Damit wird unterstrichen, daß es sich um ein Allianzwappen handelt.
Das Wappen, wie es heute Schleswig-Holstein offiziell repräsentiert, wurde mit seinen genauen Details im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 festgelegt. Als Hoheitszeichen des Landes dürfen es allerdings nur Landesbehörden und Notare benutzen.
Das Jedermannwappen:
Für Privatpersonen, Vereine und Firmen stellt die Landesregierung ein leicht abgewandeltes und unten abgerundetes Wappen zur Verfügung, Jedermann darf es verwenden.
Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landes Schleswig-Holstein finden Sie auf dieser
Wappenübersicht.