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Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau

Gemeinde  Görisried

Gemeinde Görisried
Gespalten; vorne in Gold ein schwarzer Steinbock, hinten gespalten von Rot und Silber mit einer schräglinks gestellten Rodungshaue in verwechselten Farben.
Die Gemeinde Görisried darf seit 10.12.1975 ein Wappen führen.

Enge geschichtliche Beziehungen der Gemeinde bestanden zum Fürststift Kempten; sie werden entsprechend einer in der Kirche von Stadels angebrachten Wappenabbildung durch das Wappen des Abtes Rupert Bodman (1678-1728) dargestellt (vordere Schildhälfte).
Wegen den durch das ehem. Hochstift Augsburg im Ort ausgeübten grundherrschaftlichen Rechten sind die Hochstiftsfarben Rot-Silber enthalten. Die Entstehung des Ortes durch eine Rodung im Kemptener Wald, die im Ortsnamen durch das Grundwort "-ried" zum Ausdruck kommt, versinnbildlicht eine Rodungshaue.

Gemeinde  Kraftisried

Gemeinde Kraftisried
In Rot ein schreitender, goldbewehrter silberner Greif.
Die Gemeinde übernahm das Wappen der Bürgerfamilie Schweithart aus Kaufbeuren. Ulrich von Schweithart wurde 1451 mit den Kipfenberger Gütern belehnt. Er verlegte den Sitz der Herrschaft von der verfallenen Burg Kipfenberg auf das kleine Schloss in Westerried, das zur Gemeinde Kraftisried gehört. Die Herrschaft blieb über mehrere Generationen in den Händen der Familie Schweithart. Sie führte in ihrem Wappen einen schreitenden Greif. Da die Farben nicht überliefert sind, wählte man für das Gemeindewappen die Farben Rot und Silber, die sowohl an die einstige Abtei Ottobeuren als auch an das Hochstift Augsburg erinnern. Beide geistlichen Herrschaften hatten eine enge Beziehung zum Gemeindegebiet.

Markt  Unterthingau

Markt Unterthingau
In blau zwei rote Mohnblumen an schräggekreuzten, beblätterten grünen Stängeln.
Nach der Säkularisierung des Reichsstiftes musste das bisherige Gerichtssiegel wegen des heraldischen Hinweises auf die frühere Territorialzugehörigkeit und der Änderung der Gerichtsorganisation beiseitegelegt werden.

In sehr freier Anlehnung an das bisherige Bild, verfügte das Staatsministerium des Inneren am 16. Oktober 1813 durch Rescript Nr. 13569, dass das neue Wappen des Marktes Unterthingau "in einem blauen Schild, in dem sich zwei über das Kreuz gelegte rote Kornblumen mit grünen Stängeln und Blättern befinden, bestehen solle". Die nachträglich von der Gemeinde beigefügten Zutaten, eine Rosengirlande über und ein Palmzweig schräg hinter dem Schild, mussten wieder aufgegeben werden.

Raisers und Kramers Abbildungen folgen dem der Verleihung zugrundegelegten Entwurf, im Text sprechen sie bereits von "Mohnblumen". Dass es sich um solche, nicht aber um Kornblumen handelt, hat ein Gutachten des RHA vom 25. Juli1914 endgültig festgestellt.