Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder. Schnabel, Zunge und Fänge sind in roter Farbe gehalten.
Wappentier in der deutschen Geschichte: Der Adler
Der Adler ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Er wurde bereits als Herrschaftszeichen der römischen Kaiser verwendet. Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde auch den Adler als Symbol ihrer Macht.
In der deutschen Reichsgeschichte waren die deutschen Könige zumeist auch gleichzeitig römische Kaiser. Wegen dieser Doppelstellung trug der Adler im kaiserlichen Wappen zwei nach rechts und links blickende Köpfe.
Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 entschied sich für den doppel-köpfigen Adler als Staatssymbol, da sie aus den deutschen Königreichen und Fürstentümern ein Kaiserreich schaffen wollte. Das neu gegründete Deutsche Reich wählte 1871 den nach rechts blickenden einköpfigen Adler als Reichsadler.
Weimarer Republik und Bundesrepublik Deutschland
Anders als bei der Flaggenfrage kam es in der Weimarer Republik bei der Wappengestaltung zu keiner Kontroverse. Am 11. November 1919 wurde bestimmt, dass das Reichswappen "auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Adler ohne Umrahmung gezeigt, sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet."
Bundespräsident Theodor Heuss hat in einer Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 diese Formulierung übernommen und damit das Wappen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-symbole/staatssymbole/staatssymbole-node.html